August Ritter von Löhr: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Mai 2009, 01:01 Uhr

August Ritter von Löhr

Wiener Ingenieur

August Ritter von Löhr meldete 1878 ein englisches Patent auf ein Taschenuhrwerk mit automatischem Aufzug über eine Pendelschwungmasse (Pedometer-Prinzip Schrittzähler-Prinzip) an.

Von Löhr ließ Taschenuhren mit diesem Werk in einer eigenen Werkstatt (Selfwinding Watch Co.) in London fertigen. Zwei Gehäuse- Ausführungen wurden verwendet: rund und quadratisch. Letztere wurde von Hahn Frères & Cie. in Landeron (Schweizer Uhrenfirma 1875 gegründet) gefertigt.

Von Löhrs Taschenuhr war die einzige Automatik-Uhr dieser Art, die auch eine gewisse Verbreitung erreichte. Immerhin wurden von der runden Version ca. 4.000 Stk. hergestellt und verkauft. Löhr hatte sich den Aufzug sowie den Gehäusebügel durch folgende Patente in Deutschland und England schützen lassen: DE 1903, DE 3939, DE 14939, GB 1473 (1880), GB 4781 (1880).


- 1884 produziert Hahn Fréres & Cie. eine Serie Löhr- Uhren

- 1924 wurde die Rohwerke- Herstellung aus der Firma Hahn Fréres & Cie. ausgegliedert und unter dem Namen des Gründungsortes "Landeron" weitergeführt.

- 1925 erfolgte die Fusion von "Landeron" mit der Firma "Fontainemelon" (FHF= Fabrique d`Horlogerie de Fontainemelon)

- 1927 Konzentration weiterer Rohwerkehersteller zu einer Holdinggesellschaft, der Ébauches SA Dazu gehörten u.a. FHF, ETA, AS, Unitas, Peseux, Valjoux usw.)

Weiterführende Informationen