Augsburger Pinienzapfen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. August 2007, 01:09 Uhr
Augsburger Pinienzapfen
(Augsburger Zirbelnuss)
Punzierung auf Silberwaren
Ab 1529 bestand eine Kennzeichnungspflicht für Silberwaren, die in Augsburg gefertigt wurden. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Silberwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt betrug 13 Lot. Ab 1735 ist zuätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis 1799 alle zwei Jahre und ab 1800 jährlich.