Watch-Wiki:Richtiger Umgang mit Textquellen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zum richtigen Umgang mit Textquellen'''
 
'''Zum richtigen Umgang mit Textquellen'''
  
== Leitfaden für die Behandlung von Texten ==
 
  
Dass es ein Urheberrecht gibt, ist den meisten Menschen bekannt. Wer aber versteht schon genau, was alles geschützt ist? Wer ist sich darüber im Klaren, dass er selbst dagegen leicht aus Nichtwissen oder Unachtsamkeit verstoßen könnte und die Rechtslage falsch einschätzt.
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== Zum Urheberrecht ==
  
Schließlich reicht auch ein kurzer Blick in den Gesetzestext des deutschen [http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html| UrhG] nicht aus, um das alles zu verstehen. § 2 (1) UrhG erklärt, was zu den so genannten „geschützten Werken“ gehört: Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst.
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==== Geschützte Schriftwerke ====
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Eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) liegt vor, wenn die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt. ([http://www.jurpc.com/rechtspr/20020231.htm| Rechtssprechung])
  
== Geschützte Schriftwerke ==
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Wichtige Werke dürfen und sollen zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für das Watch-Wiki erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man aber nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. Und es gibt ja noch die Möglichkeit des '''Zitierens''', für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind.
  
Wann liegt bei Texten eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechts vor:
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==== Gemeinfreie oder freie Werke ====
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Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Büchern aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen. (Siehe auch: [[Gemeinfreiheit]])
  
Bei Textplagiaten liegt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dann vor, wenn auch die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt. ([http://www.jurpc.com/rechtspr/20020231.htm| Rechtssprechung])
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==== Sinn von Quellenangaben ====
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Quellenangaben bieten nützliche und weiterführende Informationen für den Leser und ermöglichen es anderen Bearbeitern, rasch Fakten und damit die Zuverlässigkeit des Artikels zu überprüfen. Zeitabhängige Daten, die statistischen Jahrbüchern o. ä. entstammen, lassen sich, wenn eine Quellenangabe vorhanden ist, ohne unnötig großen Aufwand aufgrund der gleichen Quellengattung aktualisieren.
  
Fazit: Wichtige Werke dürfen und sollen zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Watch-Wiki erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. (Und es gibt ja noch die Möglichkeit des Zitats, für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind, und zwar unterschieden nach einfachen und wissenschaftlichen Zitaten.
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Quellenangaben helfen, [[Watch-wiki:Urheberrechte beachten|Urheberrechtsverletzungen]] bzw. Plagiate zu entdecken. Werden kurze wörtliche Zitate aus modernen Arbeiten im Artikel verwendet, besteht nach dem Urheberrecht der deutschsprachigen Länder '''die Rechtspflicht zur genauen Quellenangabe im Sinne der Angabe der Fundstelle'''. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einem zitierten Buch auch die Seitenzahl anzugeben ist. Auch aus den Gepflogenheiten des wissenschaftlichen Arbeitens kann sich bei fachlich anspruchsvollen Artikeln die Pflicht zur Quellenangabe ergeben.  
  
== Gemeinfreie oder freie Werke ==
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Quellenangaben helfen außerdem, Streitigkeiten (Edit-Wars) um die Richtigkeit bestimmter Inhalte zu vermeiden.
  
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Bücher aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen.
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== Zum richtigen Zitieren von Textquellen ==
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Watch-Wiki-Autoren sollen ihre '''Quellen angeben''' und sich nur auf '''zuverlässige Quellen''' stützen. Im folgenden sind mit „Quellen“ diejenigen Materialien gemeint, die beim Verfassen und Erweitern eines Artikels benützt wurden, aus denen also die Informationen entnommen wurden oder hätten entnommen werden können.
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Das Zitieren von '''Buchtexten''' sollte sich an wissenschaftlichen Konventionen orientieren:<br />
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:''Autor, Titel, <nowiki>[in: Buchautor: Buchtitel. Band oder Reihe, Seite] [Verlag, Verlagsort] Erscheinungsdatum, [ISBN]</nowiki>''.
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Auch '''Webseiten''' können ähnlich ausführlich zitiert werden:<br />
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:''Autor, Titel, Datum der Nutzung (welches als Datum der Gültigkeit betrachtet wird)''.
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==== Einordnung ====
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Deine Hauptquellen für einen Artikel solltest Du summarisch am Ende unter den Überschriften ''Literatur'' bzw. ''Weblinks'' angeben. An Ort und Stelle kannst Du dann einen kurzen Einzelnachweis für die soeben gemachte Aussage etwa in Klammern anfügen (Mustermann 1972, S. 55) und Dich dabei auf das Literaturverzeichnis beziehen. Dies wird so in vielen ausführlichen, insbesondere exzellenten Artikeln praktiziert.
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Einzelnachweise können mit Fußnoten referenziert werden, auf die dann unter der Überschrift ''Quellen'' am Ende der Seite Bezug genommen wird. Die Bedienung der Fußnoten-Funktion ist einfach und weitgehend automatisch. Sie wird unter [[Hilfe:Fußnoten]] näher und Beispielen erläutert.
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== Im Wiki angetroffene Problemfälle ==
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Um Leser und Autor darauf hinzuweisen, dass ein Artikel komplett unbelegt ist, kannst Du die Vorlage '''<nowiki>{{Quellenwarnung}}</nowiki>''' verwenden.
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Unbelegte Aussagen, die Schaden anrichten können, solltest Du grundsätzlich sofort aus Artikeln entfernen, wenn Du darauf stößt.
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
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*[http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm| TU-Dresden - Urheberrecht: Richtlinien - Zitatrecht]
 
*[http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm| TU-Dresden - Urheberrecht: Richtlinien - Zitatrecht]
  
[[Kategorie:Urheberrecht]]
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[[Kategorie:Hilfe|Textplagiate]]
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[[Kategorie:Urheberrecht|Richtiger Umgang mit Textquellen]]
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[[Kategorie:Hilfe|Richtiger Umgang mit Textquellen]]

Aktuelle Version vom 28. Dezember 2007, 15:24 Uhr

Zum richtigen Umgang mit Textquellen


Zum Urheberrecht

Geschützte Schriftwerke

Eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) liegt vor, wenn die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt. (Rechtssprechung)

Wichtige Werke dürfen und sollen zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für das Watch-Wiki erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man aber nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. Und es gibt ja noch die Möglichkeit des Zitierens, für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind.

Gemeinfreie oder freie Werke

Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Büchern aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen. (Siehe auch: Gemeinfreiheit)

Sinn von Quellenangaben

Quellenangaben bieten nützliche und weiterführende Informationen für den Leser und ermöglichen es anderen Bearbeitern, rasch Fakten und damit die Zuverlässigkeit des Artikels zu überprüfen. Zeitabhängige Daten, die statistischen Jahrbüchern o. ä. entstammen, lassen sich, wenn eine Quellenangabe vorhanden ist, ohne unnötig großen Aufwand aufgrund der gleichen Quellengattung aktualisieren.

Quellenangaben helfen, Urheberrechtsverletzungen bzw. Plagiate zu entdecken. Werden kurze wörtliche Zitate aus modernen Arbeiten im Artikel verwendet, besteht nach dem Urheberrecht der deutschsprachigen Länder die Rechtspflicht zur genauen Quellenangabe im Sinne der Angabe der Fundstelle. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einem zitierten Buch auch die Seitenzahl anzugeben ist. Auch aus den Gepflogenheiten des wissenschaftlichen Arbeitens kann sich bei fachlich anspruchsvollen Artikeln die Pflicht zur Quellenangabe ergeben.

Quellenangaben helfen außerdem, Streitigkeiten (Edit-Wars) um die Richtigkeit bestimmter Inhalte zu vermeiden.

Zum richtigen Zitieren von Textquellen

Watch-Wiki-Autoren sollen ihre Quellen angeben und sich nur auf zuverlässige Quellen stützen. Im folgenden sind mit „Quellen“ diejenigen Materialien gemeint, die beim Verfassen und Erweitern eines Artikels benützt wurden, aus denen also die Informationen entnommen wurden oder hätten entnommen werden können.

Das Zitieren von Buchtexten sollte sich an wissenschaftlichen Konventionen orientieren:

Autor, Titel, [in: Buchautor: Buchtitel. Band oder Reihe, Seite] [Verlag, Verlagsort] Erscheinungsdatum, [ISBN].

Auch Webseiten können ähnlich ausführlich zitiert werden:

Autor, Titel, Datum der Nutzung (welches als Datum der Gültigkeit betrachtet wird).

Einordnung

Deine Hauptquellen für einen Artikel solltest Du summarisch am Ende unter den Überschriften Literatur bzw. Weblinks angeben. An Ort und Stelle kannst Du dann einen kurzen Einzelnachweis für die soeben gemachte Aussage etwa in Klammern anfügen (Mustermann 1972, S. 55) und Dich dabei auf das Literaturverzeichnis beziehen. Dies wird so in vielen ausführlichen, insbesondere exzellenten Artikeln praktiziert.

Einzelnachweise können mit Fußnoten referenziert werden, auf die dann unter der Überschrift Quellen am Ende der Seite Bezug genommen wird. Die Bedienung der Fußnoten-Funktion ist einfach und weitgehend automatisch. Sie wird unter Hilfe:Fußnoten näher und Beispielen erläutert.

Im Wiki angetroffene Problemfälle

Um Leser und Autor darauf hinzuweisen, dass ein Artikel komplett unbelegt ist, kannst Du die Vorlage {{Quellenwarnung}} verwenden.

Unbelegte Aussagen, die Schaden anrichten können, solltest Du grundsätzlich sofort aus Artikeln entfernen, wenn Du darauf stößt.

Weblinks