K.u.k. Hoflieferant: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein k.u.k. Hoflieferant (kaiserlicher und königlicher Hoflieferant, manchmal auch k. & k. Hoflieferant geschrieben) war in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie ein Unternehmen oder ein Händler, der durch ein kaiserliches Privileg eine Sonderbewilligung hatte, Waren und Dienstleistungen an den Hof in Wien zu liefern. Dieses Privileg ermöglichte es dem Lieferanten, dieses auch öffentlich zu annoncieren. Mussten an den Hof gelieferte Waren importiert werden, wurde dann Steuerfreiheit gewährt. | Ein k.u.k. Hoflieferant (kaiserlicher und königlicher Hoflieferant, manchmal auch k. & k. Hoflieferant geschrieben) war in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie ein Unternehmen oder ein Händler, der durch ein kaiserliches Privileg eine Sonderbewilligung hatte, Waren und Dienstleistungen an den Hof in Wien zu liefern. Dieses Privileg ermöglichte es dem Lieferanten, dieses auch öffentlich zu annoncieren. Mussten an den Hof gelieferte Waren importiert werden, wurde dann Steuerfreiheit gewährt. | ||
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Aktuelle Version vom 12. April 2009, 01:20 Uhr
K.u.k. Hoflieferant
Ein k.u.k. Hoflieferant (kaiserlicher und königlicher Hoflieferant, manchmal auch k. & k. Hoflieferant geschrieben) war in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie ein Unternehmen oder ein Händler, der durch ein kaiserliches Privileg eine Sonderbewilligung hatte, Waren und Dienstleistungen an den Hof in Wien zu liefern. Dieses Privileg ermöglichte es dem Lieferanten, dieses auch öffentlich zu annoncieren. Mussten an den Hof gelieferte Waren importiert werden, wurde dann Steuerfreiheit gewährt.