Made in Germany: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Auch nach 1949 mit Gründung zweier deutscher Staaten wurde '''Made in Gemany''' für Produkte der BRD und der DDR benutzt. | Auch nach 1949 mit Gründung zweier deutscher Staaten wurde '''Made in Gemany''' für Produkte der BRD und der DDR benutzt. | ||
− | Im Zuge der KSZE erfolgte in der ersten Hälfte der Siebziger Jahre u.a. die internationale Anerkennung der DDR. Der einheitliche Begriff Made in Germany ermöglichte keine Unterscheidung zwischen Erzeugnissen der beiden damaligen deutschen Staaten. So wurden '''Made in West Germany''' oder '''Made in Western Germany''' (Hergestellt in Westdeutschland) und '''Made in GDR''' (Hergestellt in der DDR) nach und nach eingeführt. | + | Im Zuge der KSZE erfolgte in der ersten Hälfte der Siebziger Jahre u.a. die internationale Anerkennung der DDR. Der einheitliche Begriff Made in Germany ermöglichte keine Unterscheidung zwischen Erzeugnissen der beiden damaligen deutschen Staaten. So wurden '''Made in West Germany''' oder '''Made in Western Germany''' (Hergestellt in Westdeutschland) und '''Made in GDR''' (Hergestellt in der DDR) nach und nach eingeführt. Erst seit der Ministerratssverordnung vom [[7. Mai]] [[1970/de|1970]] mussten alle DDR-Exportartikel so gekennzeichnet werden. |
+ | |||
Anhand dieser historischen Fakten läßt sich z.B. die Originalität von DDR-Uhren ganz gut einschätzen. | Anhand dieser historischen Fakten läßt sich z.B. die Originalität von DDR-Uhren ganz gut einschätzen. | ||
Version vom 18. August 2012, 22:47 Uhr
Made in Germany
Am 23. August 1887 wird das englische Markenschutzgesetz (Merchandise Marks Act) verabschiedet. Danach müssen alle nach England importierten Waren mit einer Ursprungsbezeichnung versehen sein. Dazu werden Deutsche Waren mit Made in Germany gekennzeichnet.
Auch nach 1949 mit Gründung zweier deutscher Staaten wurde Made in Gemany für Produkte der BRD und der DDR benutzt.
Im Zuge der KSZE erfolgte in der ersten Hälfte der Siebziger Jahre u.a. die internationale Anerkennung der DDR. Der einheitliche Begriff Made in Germany ermöglichte keine Unterscheidung zwischen Erzeugnissen der beiden damaligen deutschen Staaten. So wurden Made in West Germany oder Made in Western Germany (Hergestellt in Westdeutschland) und Made in GDR (Hergestellt in der DDR) nach und nach eingeführt. Erst seit der Ministerratssverordnung vom 7. Mai 1970 mussten alle DDR-Exportartikel so gekennzeichnet werden.
Anhand dieser historischen Fakten läßt sich z.B. die Originalität von DDR-Uhren ganz gut einschätzen.
Made in Germany - vor 1972/74
ohne Herkunftsbezeichnung - 1970/75
Made in GDR - ab 1974/75