Deutsches Reichspatentamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[25. Mai]] [[1877/de|1877]] wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am [[1. Juli]] [[1877/de|1877]] als erste deutsche Patentbehörde das ''Kaiserliche Patentamt'' in Berlin gegründet. <ref>Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927</ref> Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war ''Karl Rudolf Jacobi''. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref> | Am [[25. Mai]] [[1877/de|1877]] wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am [[1. Juli]] [[1877/de|1877]] als erste deutsche Patentbehörde das ''Kaiserliche Patentamt'' in Berlin gegründet. <ref>Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927</ref> Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war ''Karl Rudolf Jacobi''. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref> | ||
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+ | Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde das über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. | ||
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Version vom 26. März 2012, 23:17 Uhr
Deutsches Reichspatentamt
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. [1] Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war Karl Rudolf Jacobi. [2]
Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde das über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert.