Watch-Wiki:Richtiger Umgang mit Textquellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Dezember 2007, 18:00 Uhr
Zum richtigen Umgang mit Textquellen
Leitfaden für die Behandlung von Texten
Dass es ein Urheberrecht gibt, ist den meisten Menschen bekannt. Wer aber versteht schon genau, was alles geschützt ist? Wer ist sich darüber im Klaren, dass er selbst dagegen leicht aus Nichtwissen oder Unachtsamkeit verstoßen könnte und die Rechtslage falsch einschätzt.
Schließlich reicht auch ein kurzer Blick in den Gesetzestext des deutschen UrhG nicht aus, um das alles zu verstehen. § 2 (1) UrhG erklärt, was zu den so genannten „geschützten Werken“ gehört: Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Geschützte Schriftwerke
Wann liegt bei Texten eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechts vor:
Bei Textplagiaten liegt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dann vor, wenn auch die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen als "Werk" betrachtet werden kann und somit den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt. (Rechtssprechung)
Fazit: Wichtige Werke dürfen und sollen zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Watch-Wiki erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. (Und es gibt ja noch die Möglichkeit des Zitats, für das die Bedingungen wörtlicher Übernahme genau geregelt sind, und zwar unterschieden nach einfachen und wissenschaftlichen Zitaten.
Gemeinfreie oder freie Werke
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors, daher kann man Ausführungen in alten Bücher aus dem 19. Jahrhundert in der Regel wörtlich zugrundelegen.