Regelungen für alle Online - Angebote: Unterschied zwischen den Versionen

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(2) Die Bestimmungen des § 6 Abs. (1) lassen zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, allerdings unberührt. Dies gilt nur für über Watch-Wiki abgeschlossene Kaufverträge, die nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können und wenn der Nutzer die Zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes vorgenommen hat.
 
(2) Die Bestimmungen des § 6 Abs. (1) lassen zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, allerdings unberührt. Dies gilt nur für über Watch-Wiki abgeschlossene Kaufverträge, die nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können und wenn der Nutzer die Zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes vorgenommen hat.
  
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=== § 7 Gewährleistung für vermittelte Verträge mit anbietenden Dritten ===
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(1) Im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem anbietenden Dritten gelten, sofern bei dem jeweiligen Angebot nicht etwas anderes angegeben ist, die gesetzlichen Bestimmungen.
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(2) Im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und Watch-Wiki bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Watch-Wiki übernimmt selbst keine Gewährleistung für die zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem anbietenden Dritten abgeschlossenen Verträge. Watch-Wiki übernimmt insbesondere keine Gewähr für:
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a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Bezug auf die angebotenen Gegenstände gemachten Erklärungen und Angaben
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c) das Verhalten und die Leistungsfähigkeit des anbietenden Dritten.
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Watch-Wiki handelt insoweit lediglich als Bote des anbietenden Dritten.
  
 
=== § 8 Einrichtung der Angebote ===
 
=== § 8 Einrichtung der Angebote ===

Version vom 9. Juli 2010, 18:49 Uhr

Regelungen für alle Online - Angebote

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Watch-Wiki bietet allen seinen Nutzern die Möglichkeit, kostenlos auf ihrer Benutzerseite eigene private oder gewerbliche Angebote (im folgenden Angebote genannt) zu unterbreiten. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Käufer und Verkäufer. Für alle Angebote gelten § 34b GewO sowie die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen nicht.


§ 2 Nutzer, Zulassung

(1) Eine Unterbreitung von Angeboten ist ausschließlich juristischen und unbeschränkt geschäftsfähige Personen i.S.d. BGB gestattet, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

(2) Voraussetzung für eine Unterbreitung von Angeboten ist die vorherige Zulassung des Nutzers durch Watch-Wiki. Hierzu muss sich der Nutzer bei Watch-Wiki anmelden und die hierbei abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Bei der Anmeldung wählt sich der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei Watch-Wiki anmelden.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Personen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Sollte dies dennoch erfolgt sein bzw. liegen entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Nutzer verpflichtet, den inhaltlich Verantwortlichen von Watch-Wiki unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

(4) Die Zulassung ist kostenlos. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. Watch-Wiki hat das Recht, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen:

a) mutmaßlich falschen Angaben bei der Anmeldung

b) mutmaßlichem oder erkennbaren Missbrauch der Plattform

c) Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Plattform und

d) sonstigen Verstößen gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne :vorherige Ankündigung oder Benachrichtigung zurückzunehmen. Hierbei behält sich Watch-Wiki die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

(5) Jeder Nutzer ist seinerseits berechtigt, seine Anmeldung mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen.


§ 3 Nutzungsrechte

(1) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Unterbreitung von Angeboten bei Watch-Wiki im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Watch-Wiki gewährt dem Nutzer keine Urheber- oder sonstigen Schutzrechte. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Websites von Watch-Wiki, die Watch-Wiki - Software sowie zugehörige Dokumentationen und Bedienungsanleitungen.

(2) Urheber-, Schutz- und sonstige Rechte Dritter an Websites, auf die über Watch-Wiki mittels Links oder in sonstiger Weise zugegriffen wird, so beispielsweise Kataloge von Nutzerprodukten, verbleiben vollumfänglich beim jeweiligen Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt.

(3) Soweit Watch-Wiki dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, erhält der Nutzer hieran ein nicht übertragbares, längstens auf den Zeitraum der gegenseitigen Geschäftsbeziehung begrenztes Nutzungsrecht.

§ 4 Verwendung der gespeicherten Daten, Datenschutz

(1) Watch-Wiki ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe des § 28 BDSG, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

(2) Watch-Wiki ist insbesondere berechtigt die Daten:

a) unter den vom Nutzer selbst gewählten Benutzernamen im Rahmen der unterbreiteten Angebote zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung der Angebote erforderlich ist und

b) an die Vertragsparteien weiterzuleiten, wenn dies zur Abwicklung der im Rahmen der Nutzung der Angebote geschlossenen Kaufverträge erforderlich ist oder

c) in anderen Fällen nach Inkenntnissetzung des Nutzers weiterzugeben

d) an Dritte weiterzuleiten, wenn und soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen von Watch-Wiki oder geltendes deutsches Recht verstößt.

(3) Watch-Wiki behält es sich außerdem vor, andere Unternehmen in zulässiger Weise Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und diese ansonsten auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.

(4) Nimmt der Nutzer seine Anmeldung zurück, so hat er nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse einen Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten. Die Daten bleiben aus Sicherheitsgründen nach dem o.g. Zeitpunkt aber mindestens noch drei weitere Monate gespeichert. Danach werden die Daten endgültig gelöscht.

§ 5 Haftung

(1) Da es derzeitig technisch nicht möglich ist, Software und Hardware vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben bzw. sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen (nachfolgend "technische Mängel" genannt), übernimmt Watch-Wiki keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website an sich und vor allem der Angebotsplattformen. Außerdem ist eine Haftung von Watch-Wiki für Schäden, die Nutzern oder Dritten durch die Teilnahme an Auktionen entstehen, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Watch-Wiki nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel:

a) von den Nutzern abgegebene Kaufangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Anbieter eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder

b) von Nutzern angebotene Gegenstände nicht oder nicht vollständig vorgestellt und zum Verkauf angeboten werden.

(2) Soweit Watch-Wiki dem Nutzer Software zur Verfügung stellt, übernimmt Watch-Wiki für diese keine Haftung oder Gewährleistung.

(3) Watch-Wiki haftet den Nutzern nicht für Schäden, die diesen durch Dritte oder das Verhalten anderer Nutzer entstehen.

(4) Watch-Wiki bietet seinen Nutzern lediglich eine Plattform für deren Angebote bzw. Geschäfte an. Daher übernimmt Watch-Wiki auch keine Gewähr, Garantie oder Haftung für Angebote oder Gebote sowie die Erfüllung von Kaufverträgen.

§ 6 Rechtswahl

(1) Die Durchführung der Käufe und Verkäufe sowie der Regelungen dazu unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Jedwede andere Bestimmungen sind ausgeschlossen.

(2) Die Bestimmungen des § 6 Abs. (1) lassen zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, allerdings unberührt. Dies gilt nur für über Watch-Wiki abgeschlossene Kaufverträge, die nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können und wenn der Nutzer die Zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes vorgenommen hat.

§ 7 Gewährleistung für vermittelte Verträge mit anbietenden Dritten

(1) Im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem anbietenden Dritten gelten, sofern bei dem jeweiligen Angebot nicht etwas anderes angegeben ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Verhältnis zwischen dem jeweiligen Nutzer und Watch-Wiki bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Watch-Wiki übernimmt selbst keine Gewährleistung für die zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem anbietenden Dritten abgeschlossenen Verträge. Watch-Wiki übernimmt insbesondere keine Gewähr für:

a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Bezug auf die angebotenen Gegenstände gemachten Erklärungen und Angaben

b) die angebotenen Gegenstände als solche, sowie

c) das Verhalten und die Leistungsfähigkeit des anbietenden Dritten.

Watch-Wiki handelt insoweit lediglich als Bote des anbietenden Dritten.

§ 8 Einrichtung der Angebote

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, den angebotenen Gegenstand, insbesondere dessen Merkmale und Eigenschaften, soweit dies für eine Kaufentscheidung und die Höhe des Kaufangebotes wesentlich ist, wahrheitsgetreu zu beschreiben. Fehler des Gegenstandes dürfen nicht verschwiegen werden.

(2) Die Beschreibung des Gegenstandes darf keine Werbung für andere Gegenstände und keinen Verweis (z.B. Link) auf andere Informationsquellen (z.B.) Websites enthalten, die nicht ausschließlich den angebotenen Gegenstand beschreiben.

(3) Der Anbieter sichert sowohl Watch-Wiki als auch allen anderen Nutzern, die während des Angebotszeitraumes eine Gebot zum Kauf des angebotenen Gegenstandes abgeben, zu, dass

a) er dessen Rechtsinhaber, Eigentümer oder zumindest Verfügungsberechtigter ist

b) er über den Gegenstand nach einer Kaufvereinbarung nicht anderweitig verfügen wird und

c) der angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

(4) Der Anbieter garantiert Watch-Wiki und den genannten Nutzern ferner, dass der Besitz des angebotenen Gegenstandes, das Angebot oder der Verkauf nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt. Der Anbieter sichert insbesondere zu, dass der Gegenstand:

a) nicht gestohlen ist

b) keine Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden

c) keine Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt werden

d) weder pornographische noch jugendgefährdende Inhalte enthält

e) kein Tier, Tierprodukt oder Pflanzen darstellt, durch deren Handel oder Besitz gegen geltendes Recht verstoßen wird

f) kein Produkt darstellt, dessen Besitz oder Handel gegen das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz verstößt.

(5) genauere Definitionen und Beispiele: Verboten sind unter anderem Uhren - Repliken und Fälschungen (Rolex, Breitling, A. Lange & Söhne, Glashütte Original, etc.); FSK 18 Filme, Spiele, CDs etc. sowie Pornographie und Sexartikel; extreme Gewaltdarstellungen; indizierte und beschlagnahmte Artikel; "raubkopierte" Software bzw. Sicherheitskopien etc.; Artikel mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalen Inhalt; lebende Tiere; Medikamente und sonstige verbotene Substanzen; Hack- und Cracksoftware / -hardware sowie SIM - Lock Entsperrsoftware.

(5) Um eine ordnungsgemäße Durchführung von Angeboten sicherzustellen, ist Watch-Wiki berechtigt, ohne Angabe von Gründen, angebotene Gegenstände

a) einer anderen als der vom Anbieter gewählten Produktkategorie zuzuordnen oder

b) nicht in die Angebote aufzunehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder aus der Liste der angebotenen Gegenstände zu streichen.

(6) Der Anbieter übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für die von ihm im Rahmen von Watch-Wiki gestarteten Angebote. Er stellt außerdem Watch-Wiki von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Watch-Wiki ist nicht Partei der im Rahmen von Angeboten abgeschlossenen Kaufverträge. Somit übernimmt Watch-Wiki keine Gewährleistung für die dort angebotenen bzw. veräußerten Gegenstände.

(2) Watch-Wiki übernimmt insbesondere keine Gewähr für:

a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Anbieter geleisteten Angaben und Erklärungen,

b) die Identität der jeweiligen Parteien un

c) das Verhalten der Nutzer.

(3) Maßnahmen von Watch-Wiki gegen einzelne Nutzer wegen Missbrauchs der Plattform erfolgen ausschließlich im eigenen Interesse sowie ggf. im Rahmen der Erfüllung öffentlich - rechtlicher Pflichten hinsichtlich sämtlicher Zusicherungen, die ein Nutzer gegenüber Watch-Wiki abgegeben hat, insbesondere anlässlich einer Angebotseinrichtung.

(4) Bei den unter Watch-Wiki privat angebotenen Gegenständen handelt es sich für Watch-Wiki ausschließlich um fremde Inhalte i.S.v. § 5 Abs. (2) TelediensteG.


Schlussbestimmungen

§ 1 Änderungen

(1) Watch-Wiki behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Watch-Wiki wird die Änderungen umgehend allen Nutzern auf der Internet- Plattform mitteilen. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Watch-Wiki wird die Nutzer auf diese Folge ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Änderung der Bedingungen in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Für die zum Zeitpunkt dieser Änderung bereits eingerichteten Angebote gilt die Fassung der Geschäftsbedingungen vor Änderung fort.

(2) Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen wird nicht dadurch berührt, dass Watch-Wiki einzelnen Geschäftsbereichen, insbes. seinen Angebotsplattformen, neue Bezeichnungen gibt, solange deren Inhalte im übrigen unverändert bleiben.

§ 2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.