Brevete S.G.D.G.: Unterschied zwischen den Versionen
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„Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“ ist ein Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz. Wörtlich übersetzt: „Patent ohne Garantie der Regierung“. | „Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“ ist ein Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz. Wörtlich übersetzt: „Patent ohne Garantie der Regierung“. | ||
− | 1844 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, wodurch Patente „ohne vorherige Prüfung, auf Risiko und Gefahr der Antragsteller und ohne Garantie auf Funktion, Neuheit und Verdienst auf die Erfindung auch im Hinblick auf Präzision oder Genauigkeit der Beschreibung“ ausgestellt werden konnten. | + | 1844 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, wodurch Patente „ohne vorherige Prüfung, auf Risiko und Gefahr der Antragsteller und ohne Garantie auf Funktion, Neuheit und Verdienst auf die Erfindung auch im Hinblick auf Präzision oder Genauigkeit der Beschreibung“ ausgestellt werden konnten. Diese Rechtsauffassung behielt bis 1968 in ihrem Ursprungsland. |
Version vom 2. März 2011, 03:15 Uhr
Brevete S.G.D.G.
Abkürzung für „Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“
„Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“ ist ein Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz. Wörtlich übersetzt: „Patent ohne Garantie der Regierung“.
1844 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, wodurch Patente „ohne vorherige Prüfung, auf Risiko und Gefahr der Antragsteller und ohne Garantie auf Funktion, Neuheit und Verdienst auf die Erfindung auch im Hinblick auf Präzision oder Genauigkeit der Beschreibung“ ausgestellt werden konnten. Diese Rechtsauffassung behielt bis 1968 in ihrem Ursprungsland.