Glashütte-Regel: Unterschied zwischen den Versionen

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Herkunftsbezeichnung
 
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Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist.
 
  
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Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist. Wichtige diese Regel betreffende Auseinandersetzungen, die auch vor Gericht ausgetragen wurden, betreffen die Hersteller [[Nomos-Uhr-Gesellschaft, Guido Müller & Co, Glashütte i/S.]], [[Nomos Glashütte/SA]] sowie [[Mühle]] (Näheres dazu siehe unter den betreffenden Links).
  
 
== Schriftzüge auf Uhren, die meist nicht der Glashütte-Regel entsprechen ==
 
== Schriftzüge auf Uhren, die meist nicht der Glashütte-Regel entsprechen ==

Version vom 31. Dezember 2007, 16:28 Uhr

Glashütte-Regel

Herkunftsbezeichnung


Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist. Wichtige diese Regel betreffende Auseinandersetzungen, die auch vor Gericht ausgetragen wurden, betreffen die Hersteller Nomos-Uhr-Gesellschaft, Guido Müller & Co, Glashütte i/S., Nomos Glashütte/SA sowie Mühle (Näheres dazu siehe unter den betreffenden Links).

Schriftzüge auf Uhren, die meist nicht der Glashütte-Regel entsprechen

  • Glashütter Tradition
  • Montiert in Glashütte
  • System Glashütte