Gütezeichen der DDR
Gütezeichen und Prüfzeichen in der DDR
Die Gütezeichen waren Kennzeichen für Waren der industriellen oder handwerklichen Produktion, die bestimmten Bedingungen in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen sollten.
Mit der 3. Durchführungsbestimmung v. 21. 2. 1950 (GBL, S. 157) für das Gütezeichen der DDR, ist das Q das eigentliche Gütezeichen für qualitativ hochwertige Waren der industriellen oder einer ihr gleichzusetzenden handwerklichen Produktion.
Es besteht aus einem großen lateinischen Q mit einer 1 in der Rundung, darunter die Buchstaben DDR nebst Register-Nummer.
Verleihungsberechtigt sind die Dienststellen des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung (DAMW) auf Antrag des Herstellers auf besonderem Formblatt.
Nach Erteilung (für jeden einzelnen Artikel) der Berechtigung, das Gütezeichen zu führen, gilt diese für die Dauer eines Jahres, Registerführung über erteilte Berechtigungen und Verlängerungen beim Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung; Veröffentlichung der erteilten Berechtigungen usw, erfolgen durch das Ministerium für Planung, Abt. Wissenschaft und Technik, im MinBL. Bzw. ZBL
Durch die Erteilung des Prüfzeugnisses mit klassifiziertem Gütezeichen oder mit dem Überwachungszeichen durch das DAMW (Deutsches Amt für Messwesen und Warenprüfung, ab 1973 Amt für Standardisierung Messwesen und Warenprüfung ASMW) wurde die Beschaffenheit des zu beurteilenden Erzeugnisses in Beziehung zu der Beschaffenheit der auf dem Weltmarkt angebotenen gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnisse gesetzt. Seit 1959 galten entsprechend der TGL 3933 (Technische Güte und Lieferbedingungen) folgende Gütezeichen: Die TGL Standards galten in der DDR nicht als Empfehlung sondern als Vorschrift.
Gütezeichen
Das Gütezeichen Q1 war Erzeugnissen mit hervorragender Güte, die den Höchststand auf dem Weltmarkt bestimmten bzw. mitbestimmten, vorbehalten.
Vor der Erklärung der Allgemeingültigkeit findet man ein Logo Q1 z.B. schon um 1949 herum auf den Armbanduhren der Firma „Lange VEB“ und nach der Gründung der Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) im Juli 1951 auch auf deren Güteuhren. Garantieurkunden weisen das Logo als Gütezeichen aus.
Zur Zeit noch andauernde Recherchen sollen der weiteren Klärung der Herkunft und des genaueren Zeitpunkts der Einführung sowie der damaligen Verwendung dienen.
Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 1 sollten dem Durchschnitt gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse entsprechen. So entsprachen in der Regel Armbanduhrgehäuse der Firma „VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Geringswalde“, die u.a. an die Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) geliefert wurden, dieser Qualität.
Das ebenfalls damals in der DDR existierende Gütezeichen S stand für „Sonderqualität“, wird aber gelegentlich auch als „Standardqualität“ bezeichnet.
Das bedarf einer weiteren Verifizierung.
Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 2, die nicht diesen Durchschnitt erreichten, deren Beschaffenheit jedoch noch dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprachen.
Gütezeichen PTS der Prüfdienststelle für Technische Schiffsausrüstungen (PTS), Stralsund, für Erzeugnisse, die der Schiffssicherheit und -führung dienen, wie Kompasse, Radargeräte und Positionslampen, nach der praktischen Erprobung auf Versuchsschiffen.
Prüfzeichen
Klimaschutzzeichen für Erzeugnisse, die bestimmten klimatischen Bedingungen entsprachen und für die mindestens das Gütezeichen für Erzeugnisse der Güteklasse 1 erteilt worden war.
Überwachungszeichen des DAMW für Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse, die in allen Anforderungen dem Stand der Technik entsprechen, aber nicht klassifiziert wurden.
Quellenverzeichnis
- Erich Neuss, Aktenkunde der Wirtschaft Teil 2 Volkseigene Wirtschaft (1945-1955) S.396-398
Heraugeber: Staatliche Archivverwaltung im Ministerium des Inneren
- Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig