Grund: Rückstellungen in Höhe von 63 Millionen Euro für eine Vertragsstrafe. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Herkunftsbezeichnung Glashütte. Bereits in der April/Mai Ausgabe der Zeitschrift „Armbanduhren“ hieß es auf Seite 89: „Nähe erzeugt Reibung. Das erlebt derzeit der Uhrenhersteller Mühle-Glashütte, der sich mit dem Nachbarn Nomos vor Gericht darüber auseinandersetzen muß, wann eine Uhr den Schriftzug ‚Glashütte’ tragen darf und wann nicht. Ein Urteil des Landgerichts München I hat verfügt, daß Mühle vorläufig einen Teil seiner Kollektion weder bewerben noch verkaufen darf. … Über jeden juristischen Zweifel erhaben sind aber offensichtlich die beiden Neuheiten ‚Metior’ und ‚Passagier 1’.“