Glashütte-Regel
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Herkunftsbezeichnung
Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist.
Schriftzüge auf Uhren, die meist nicht der Glashütte-Regel entsprechen
- Glashütter Tradition
- Montiert in Glashütte
- System Glashütte