Deutsches Reichspatentamt
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Deutsches Reichspatentamt
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. [1]
Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde das über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Doch auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Patentschutzvereins (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer OberbürgermeistersB Wilhelm André trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde Karl Rudolf Jacobi ernannt. [2]