Glashütte-Regel

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Glashütte-Regel

Herkunftsbezeichnung

Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist.


Schriftzüge auf Uhren, die nicht der Glashütte-Regel entsprechen

  • Glashütter Tradition
  • Montiert in Glashütte
  • System Glashütte