Glashütte-Regel
Herkunftsbezeichnung
Im Wettbewerbsrecht gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist.
Schriftzüge auf Uhren, die meist nicht der Glashütte-Regel entsprechen
- Glashütter Tradition
- Montiert in Glashütte
- System Glashütte