Revolutionsuhr

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Revolutionsuhr

Am 22. September 1792 rief der Nationalkonvent in Frankreich die Republik aus und schuf noch am gleichen Tag eine neue Zeitrechnung: Ab dem 1. Vendémiaire III (22. September 1794) wurde die dezimal gegliederte Tageseinteilung eingeführt, die auch eine dem entsprechende Dezimaluhr vorsah. In Artikel 11 des Kalendergesetzes vom 4. Frimaire Jahr II (24. November 1793) hieß es: „Der Tag von einer Mitternacht zur anderen ist in zehn Teile oder Stunden eingeteilt, jedes Teil in zehn andere und so weiter bis zur kleinsten meßbaren Einheit der Zeit. Der hundertste Teil einer Stunde heißt Dezimal-Minute, der hundertste Teil einer Minute heißt eine Dezimal-Sekunde."

Die Akzeptanz für diese Dezimalzeit war in der Bevölkerung nur sehr gering. Ende 1795, Anfang 1796 dominierte bereits wieder die herkömmliche Tageseinteilung in zwei mal zwölf Stunden.

Aus dieser Zeit erhalten ist u.a. eine Bodenstanduhr von Louis Berthoud, Paris, 1796.