Benutzer:Anwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier ein Beispiel im Namen des Volkes, Aktenzeichen 11 K 647/12, [http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/ Verwaltungsgericht Dresden], Richter Rottmann. In diesem Verfahren wird ein Zeuge der Verzögerung eines Strafverfahrens beschuldigt und durch denn Richter Rottmann mit folgender Begründung schuldig gesprochen, weil in dieser Strafsache weitere Zeugen gehört werden mussten:
 
Hier ein Beispiel im Namen des Volkes, Aktenzeichen 11 K 647/12, [http://www.justiz.sachsen.de/vgdd/ Verwaltungsgericht Dresden], Richter Rottmann. In diesem Verfahren wird ein Zeuge der Verzögerung eines Strafverfahrens beschuldigt und durch denn Richter Rottmann mit folgender Begründung schuldig gesprochen, weil in dieser Strafsache weitere Zeugen gehört werden mussten:
  
''... Da er der einzige Zeuge (Anmerkung: Es gab zwei Zeugen, der zweite Zeuge hatte lt. Ermittlungen mehr erkannt.) war, der den Angeklagten am 7.2.2011 „sicher“ als Fahrer des Kfz erkannt hatte, musste das Amtsgericht (Meißen) die von dem Kläger vorgebrachten Gründe für sein ungewöhnliches Aussageverhalten im Hinblick auf seine Glaubwürdigkeit näher aufklären. Insoweit musste die Hauptverhandlung am 10.1.2012 unterbrochen werden, damit im neuen Termin am 30.1.2012 weitere Zeugen aus dem Polizeirevier (Anmerkung: Coswig) zu den vom Kläger vorgebrachten Umständen befragt werden konnten. Das sich das Strafverfahren dadurch verzögert hat, ist nicht von der Hand zu weisen. ...''
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''... Da er der einzige Zeuge (Anmerkung: Es gab zwei Zeugen, der zweite Zeuge hatte lt. Ermittlungen mehr erkannt.) war, der den Angeklagten am 7.2.2011 „sicher“ als Fahrer des Kfz erkannt hatte, musste das Amtsgericht (Anmerkung: Meißen) die von dem Kläger vorgebrachten Gründe für sein ungewöhnliches Aussageverhalten im Hinblick auf seine Glaubwürdigkeit näher aufklären. Insoweit musste die Hauptverhandlung am 10.1.2012 unterbrochen werden, damit im neuen Termin am 30.1.2012 weitere Zeugen aus dem Polizeirevier (Anmerkung: Coswig) zu den vom Kläger vorgebrachten Umständen befragt werden konnten. Das sich das Strafverfahren dadurch verzögert hat, ist nicht von der Hand zu weisen. ...''

Version vom 3. Dezember 2014, 03:31 Uhr

Hallo an alle User dieser Seite.

bevor Mißverständnisse aufkommen: Ich bin kein Anwalt! Ich hab auch keine Ahnung von Familienrecht, Scheidungen und Erbschaftsrecht! Meine Freunde in Berlin (dort wohne ich) und Tübingen (dort hab ich meine Lehre absolviert) haben mir diesen Spitznamen gegeben weil ich oft als Streitschlichter fungiert habe. Uhren sind mein Hobby, keine Gerichtstermine.

Aber juristische Stilblüten sind mein Hobby.

Hier ein Beispiel im Namen des Volkes, Aktenzeichen 11 K 647/12, Verwaltungsgericht Dresden, Richter Rottmann. In diesem Verfahren wird ein Zeuge der Verzögerung eines Strafverfahrens beschuldigt und durch denn Richter Rottmann mit folgender Begründung schuldig gesprochen, weil in dieser Strafsache weitere Zeugen gehört werden mussten:

... Da er der einzige Zeuge (Anmerkung: Es gab zwei Zeugen, der zweite Zeuge hatte lt. Ermittlungen mehr erkannt.) war, der den Angeklagten am 7.2.2011 „sicher“ als Fahrer des Kfz erkannt hatte, musste das Amtsgericht (Anmerkung: Meißen) die von dem Kläger vorgebrachten Gründe für sein ungewöhnliches Aussageverhalten im Hinblick auf seine Glaubwürdigkeit näher aufklären. Insoweit musste die Hauptverhandlung am 10.1.2012 unterbrochen werden, damit im neuen Termin am 30.1.2012 weitere Zeugen aus dem Polizeirevier (Anmerkung: Coswig) zu den vom Kläger vorgebrachten Umständen befragt werden konnten. Das sich das Strafverfahren dadurch verzögert hat, ist nicht von der Hand zu weisen. ...