Dresdner Kleinuhrmacherinnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Ander Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des Heiligen Röm. Reichs Ertz. Marschalch und Churfürst, Landgraff In Thüringen, Marggraff zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggraff zu Magdeburg, Graff zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. Vor Unß unsere Erben und Nachkommen, Thun kundt und bekennen mit diesem Userm Briefe gegen männiglichen, Nachdem Unß unsere liebe getreue, die Klein-Uhrmacherr alhier benanntlich [[Hillius, Martin|Martin Hillius]], [[Wagner, Gottfried|Gottfried Wagner]], [[Grube, Peter|Peter Grube]], [[Drechsler, Paulus|Paulus Drechsler]] und [[Poßdorffer, Peter|Peter Poßdorffer]] unterthänigst zu erkennen gegeben, Was massen nach anleitung Unserer am 15 January Anno 1657 zwischen ihnen und dem Schlosser Handwerg sambt Consorten des Orts ergangenen resolution, Sie sich nunmehr gewisser Innungs Articul unter einander vereinigt und verglichen, Mit gehorsamster bitte Wir als der Chur- und Landesfürst wolten umb mehrern effects und Haltung willen ihnen dieselben gnädigst confimieren und bestetigen Daß Wir dannenhero und auf unserer auch lieben getreuen, des Raths alhier sub dato den 23. Decembris abgewichenes Jahres hierüber zugleich erstatteten unterthänigsten Bericht zumaln Wir auch ohne das unserer Unterthanen Nutz Gedeyen und auffnehmen zu befördern iederzeit geneigt dis Suchen angesehen und berürte Innung bestetiget haben, welche dann von wort zu wortten lautet, wie hirnach folget:
 
Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Ander Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des Heiligen Röm. Reichs Ertz. Marschalch und Churfürst, Landgraff In Thüringen, Marggraff zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggraff zu Magdeburg, Graff zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. Vor Unß unsere Erben und Nachkommen, Thun kundt und bekennen mit diesem Userm Briefe gegen männiglichen, Nachdem Unß unsere liebe getreue, die Klein-Uhrmacherr alhier benanntlich [[Hillius, Martin|Martin Hillius]], [[Wagner, Gottfried|Gottfried Wagner]], [[Grube, Peter|Peter Grube]], [[Drechsler, Paulus|Paulus Drechsler]] und [[Poßdorffer, Peter|Peter Poßdorffer]] unterthänigst zu erkennen gegeben, Was massen nach anleitung Unserer am 15 January Anno 1657 zwischen ihnen und dem Schlosser Handwerg sambt Consorten des Orts ergangenen resolution, Sie sich nunmehr gewisser Innungs Articul unter einander vereinigt und verglichen, Mit gehorsamster bitte Wir als der Chur- und Landesfürst wolten umb mehrern effects und Haltung willen ihnen dieselben gnädigst confimieren und bestetigen Daß Wir dannenhero und auf unserer auch lieben getreuen, des Raths alhier sub dato den 23. Decembris abgewichenes Jahres hierüber zugleich erstatteten unterthänigsten Bericht zumaln Wir auch ohne das unserer Unterthanen Nutz Gedeyen und auffnehmen zu befördern iederzeit geneigt dis Suchen angesehen und berürte Innung bestetiget haben, welche dann von wort zu wortten lautet, wie hirnach folget:
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Zum Ersten,
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:Es sollen sowol obbenannte jetzige alhier anwesende Klein-Uhrmacher alß auch künftig ein Jedweder,

Version vom 18. März 2011, 01:40 Uhr

Innungsverordnung der Dresdner Kleinuhrmacherinnung von 1668

Die erste Innungsverordnung der Dresdner Kleinuhrmacherinnung wurde am 9. März 1668 von Johann Georg II. besiegelt.

Originaltext

Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Ander Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des Heiligen Röm. Reichs Ertz. Marschalch und Churfürst, Landgraff In Thüringen, Marggraff zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggraff zu Magdeburg, Graff zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. Vor Unß unsere Erben und Nachkommen, Thun kundt und bekennen mit diesem Userm Briefe gegen männiglichen, Nachdem Unß unsere liebe getreue, die Klein-Uhrmacherr alhier benanntlich Martin Hillius, Gottfried Wagner, Peter Grube, Paulus Drechsler und Peter Poßdorffer unterthänigst zu erkennen gegeben, Was massen nach anleitung Unserer am 15 January Anno 1657 zwischen ihnen und dem Schlosser Handwerg sambt Consorten des Orts ergangenen resolution, Sie sich nunmehr gewisser Innungs Articul unter einander vereinigt und verglichen, Mit gehorsamster bitte Wir als der Chur- und Landesfürst wolten umb mehrern effects und Haltung willen ihnen dieselben gnädigst confimieren und bestetigen Daß Wir dannenhero und auf unserer auch lieben getreuen, des Raths alhier sub dato den 23. Decembris abgewichenes Jahres hierüber zugleich erstatteten unterthänigsten Bericht zumaln Wir auch ohne das unserer Unterthanen Nutz Gedeyen und auffnehmen zu befördern iederzeit geneigt dis Suchen angesehen und berürte Innung bestetiget haben, welche dann von wort zu wortten lautet, wie hirnach folget:

Zum Ersten,

Es sollen sowol obbenannte jetzige alhier anwesende Klein-Uhrmacher alß auch künftig ein Jedweder,