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  • == Regelungen für alle Online - Angebote == …ilt sowohl für private als auch gewerbliche Käufer und Verkäufer. Für alle Angebote gelten § 34b GewO sowie die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerung
    13 KB (1.756 Wörter) - 23:38, 22. Jul. 2010

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