Datei:Jean-Louis Jeanmaire, Schweizer Patent Nr. 5139, 19. Juni 1892.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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(Jean-Louis Jeanmaire, Schweizer Patent Nr. 5139, 19. Juni 1892. == Lizenz == Die Schutzdauer der hier abgebildeten zweidimensionalen Vorlage ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Ebenfalls gemeinfrei ist die vorliegende fotografische Wiedergabe, da sie keine eigene Schöpfungshöhe aufweist. Diese Datei ist somit gemeinfrei („public domain“). ==Quelle== Schweizerisches Patentamt - Archives cantonales jurassiennes. {{Kategorie Bildgalerie Archiv Jeanmaire, Jean-Louis}}) |
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2024, 12:37 Uhr
Beschreibung
Jean-Louis Jeanmaire, Schweizer Patent Nr. 5139, 19. Juni 1892.
Lizenz
Die Schutzdauer der hier abgebildeten zweidimensionalen Vorlage ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Ebenfalls gemeinfrei ist die vorliegende fotografische Wiedergabe, da sie keine eigene Schöpfungshöhe aufweist. Diese Datei ist somit gemeinfrei („public domain“).
Quelle
Schweizerisches Patentamt - Archives cantonales jurassiennes.
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aktuell | 12:37, 12. Mai 2024 | 497 × 853 (118 KB) | Andriessen (Diskussion | Beiträge) | Jean-Louis Jeanmaire, Schweizer Patent Nr. 5139, 19. Juni 1892. == Lizenz == Die Schutzdauer der hier abgebildeten zweidimensionalen Vorlage ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Ebenfalls gemeinfrei ist die vorliegende fotografische Wiedergabe, da sie keine eigene Schöpfungshöhe aufweist. Diese Datei ist somit gemeinfrei („public domain“). ==Quelle== Schweizerisches Patentamt - Archives cantonales jurassiennes. {{Kategorie Bildgalerie Archiv Jeanmaire, Jean-Louis}} |
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