Deutsches Reichspatentamt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Watch-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
== Weiterführende Informationen ==
 
== Weiterführende Informationen ==
 +
*[[:Kategorie:Archiv Deutsches Reichspatentamt|Archiv Deutsches Reichspatentamt]]
 
*[[:Kategorie:Bildgalerie Archiv Deutsches Reichspatentamt|Bildgalerie Archiv Deutsches Reichspatentamt]]
 
*[[:Kategorie:Bildgalerie Archiv Deutsches Reichspatentamt|Bildgalerie Archiv Deutsches Reichspatentamt]]
  

Version vom 26. März 2012, 23:50 Uhr

Deutsches Reichspatentamt

Das Patentgesetz im Reichs-Gesetzblatt von 1877

Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. [1]

Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Noch 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil sie „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Doch auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Patentschutzvereins (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer Oberbürgermeisters Wilhelm André trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Der sogenannte André-Entwurf wurde mit wenigen Korrekturen von den Abgeordneten angenommen. Dessen Grundzüge gelten bis heute.

Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde Karl Rudolf Jacobi ernannt. [2]

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927
  2. Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2