Uhren-Industrie der DDR: Unterschied zwischen den Versionen
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*Der Fachausschuß Uhrentechnik gibt bekannt, daß Lagersteine und unzerbrechliche Uhrengläser 1958 nicht mehr importiert wurden und 1959 auch Armbanduhrengehäuse ausschließlich selbst hergestellt werden. Importiert werden dagegen weiterhin hauptsächlich Zugfedern, Stoßsicherungen usw. (FEINMECHANIK UND OPTIK Juni 1958} | *Der Fachausschuß Uhrentechnik gibt bekannt, daß Lagersteine und unzerbrechliche Uhrengläser 1958 nicht mehr importiert wurden und 1959 auch Armbanduhrengehäuse ausschließlich selbst hergestellt werden. Importiert werden dagegen weiterhin hauptsächlich Zugfedern, Stoßsicherungen usw. (FEINMECHANIK UND OPTIK Juni 1958} | ||
+ | :''Uhren mit Importgehäuse wurden vor 1959 hergestellt! -[[Benutzer:Holger|Holger]] ([[Benutzer Diskussion:Holger|Diskussion]]) 13:16, 14. Okt. 2012 (CEST)'' | ||
− | + | *Zwischen den volkseigenen Herstellerbetriebe von Uhren und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften wurde am 8. Februar 1960 eine Vereinbahrung getroffen, die die Herstellergarantie bei Uhren regelt. | |
+ | :AU und TU 0 bis 4 (Zentr.-sek. 5) Steine - 3 Monate<br> | ||
+ | :AU und TU 5 bis 14 Steine .............. - 6 Monate<br> | ||
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Version vom 9. November 2012, 21:39 Uhr
Wie vielen anderen Betrieben fehlte auch den Herstellern von Uhren nach dem 2. Weltkrieg die materielle Basis. In der DDR waren früher führende Uhrenhersteller demontiert oder standen unter Zwangsverwaltung. Die Uhrenmacher verfügten aber über das Wissen, das Know-how, um Gebrauchsuhren aller Art zu produzieren.
- Der Fachausschuß Uhrentechnik gibt bekannt, daß Lagersteine und unzerbrechliche Uhrengläser 1958 nicht mehr importiert wurden und 1959 auch Armbanduhrengehäuse ausschließlich selbst hergestellt werden. Importiert werden dagegen weiterhin hauptsächlich Zugfedern, Stoßsicherungen usw. (FEINMECHANIK UND OPTIK Juni 1958}
- Uhren mit Importgehäuse wurden vor 1959 hergestellt! -Holger (Diskussion) 13:16, 14. Okt. 2012 (CEST)
- Zwischen den volkseigenen Herstellerbetriebe von Uhren und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften wurde am 8. Februar 1960 eine Vereinbahrung getroffen, die die Herstellergarantie bei Uhren regelt.
- AU und TU 0 bis 4 (Zentr.-sek. 5) Steine - 3 Monate
- AU und TU 5 bis 14 Steine .............. - 6 Monate
- AU und TU mit 15 und mehr Steinen ...... - 12 Monate
- Wecker mit 0 und mehr Steine ........... - 6 Monate
- Großuhren .............................. - 12 Monate
- (FEINMECHANIK UND OPTIK November 1960}