Deutsches Reichspatentamt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 023 501.jpg|thumb|Das Patentgesetz im Reichs-Gesetzblatt von 1877]]
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Am [[25. Mai]] [[1877/de|1877]] wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am [[1. Juli]] [[1877/de|1877]] als erste deutsche Patentbehörde das ''Kaiserliche Patentamt'' in Berlin gegründet. <ref>Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927</ref>
  
Am [[25. Mai]] [[1877/de|1877]] wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am [[1. Juli]] [[1877/de|1877]] als erste deutsche Patentbehörde das ''Kaiserliche Patentamt'' in Berlin gegründet. <ref>Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927</ref> Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war ''Karl Rudolf Jacobi''. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref>
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Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Noch 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil sie „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Doch auf Drängen des ''Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)'', des ''Patentschutzvereins'' (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer Oberbürgermeisters ''Wilhelm André'' trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Der sogenannte André-Entwurf wurde mit wenigen Korrekturen von den Abgeordneten angenommen. Dessen Grundzüge gelten bis heute.
  
Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde das über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert.
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Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde ''Karl Rudolf Jacobi'' ernannt. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref>
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== Weiterführende Informationen ==
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== Quellen ==
 
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Aktuelle Version vom 23. Mai 2013, 23:06 Uhr

Das Patentgesetz im Reichs-Gesetzblatt von 1877

Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. [1]

Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Noch 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil sie „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Doch auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Patentschutzvereins (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer Oberbürgermeisters Wilhelm André trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Der sogenannte André-Entwurf wurde mit wenigen Korrekturen von den Abgeordneten angenommen. Dessen Grundzüge gelten bis heute.

Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde Karl Rudolf Jacobi ernannt. [2]

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927
  2. Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2