Augsburger Pinienzapfen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Punzierung auf Edelmetallwaren | Punzierung auf Edelmetallwaren | ||
− | Ab [[1529/de|1529]] führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab [[1735]] ist | + | Ab [[1529/de|1529]] führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab [[1735/de|1735]] ist zusätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis [[1799/de|1799]] alle zwei Jahre und ab [[1800/de|1800]] jährlich. |
[[Kategorie:Fachbegriffe]] | [[Kategorie:Fachbegriffe]] |
Aktuelle Version vom 21. September 2019, 20:45 Uhr
Augsburger Pinienzapfen
(Augsburger Zirbelnuss)
Punzierung auf Edelmetallwaren
Ab 1529 führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab 1735 ist zusätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis 1799 alle zwei Jahre und ab 1800 jährlich.