Walzgold: Unterschied zwischen den Versionen

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Double-Gold wird auch als Walzgold bezeichnet
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Walzgolddoublé wird nach DIN 58680 (Tl4) als „mechanische Gold-Plattierung“ definiert. Das Herstellungsverfahren beschreibt DIN 8237 in Übereinstimmung mit der internationalen Norm ISO 3160-1975 als „das Aufbringen einer Goldauflage auf einer Metallunterlage durch Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren“. Der durch Reichsgerichtsurteil vom 21.12.1923 gesetzlich geschützte Name „Doublé“ (englisch: rolled gold, französisch: or laminé) darf nicht für Waren verwendet werden, deren Goldauflage durch ein anderes Verfahren – z.B. durch galvanische Goldplattierung – erzeugt wurde.
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Double besteht aus einer Goldlegierung (500/er,585/er oder 750/er Gold) als Auflageschicht und aus einer Unterlage, die von einer nicht goldhaltigen Legierung gebildet wird. Die entsprechenden Gewichte heißen Auflagegewicht und Unterlagengewicht. Gemeinsam bilden sie das Doublégewicht. Das in der Gesamtmasse der Ware enthaltenen Feingold wird als Feingewicht bezeichnet. Beim Feingehalt unterschiedet man zwischen dem der Auflagenschicht und dem des Doublés insgesamt. Die Schichtdicke der Auflage wird als Auflagenstärke bezeichnet. Sie bildet zusammen mit der Stärke der Unterlage die Stärke des Doubles. Beidseitig durch ein mechanisches Verfahren goldplattierte Waren werden als Triplé bezeichnet.
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Der Feingehalt der Auflage darf nach DIN 8237 nicht angegeben werden. Eine solche Angabe würde im Widerspruch zum Stempelgesetz stehen. Auch die Werbung unter Hinweis auf den Auflagenfeingehalt ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 04.06.1985 (Az15.0.420/85) unzulässig. Im Gegensatz dazu darf der Double-Feingehalt, also der Feingehalt von Auflage und Unterlage zusammen angegeben werden. Die Angabe des Feingehalt erfolgt ausschließlich in Tausendteilen, wie es im Stempelgesetz beschrieben ist.
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Die Angabe der Auflagenstärke ist nach DIN 8237 und DIN 58680 nur zulässig, wenn sie mindestens 5 mikrometer beträgt und darf auch nur in Mikrometer angegeben werden. Die veralteten Einheiten Nummer und Mikron sind nicht normgerecht und von daher zu vermeiden.Weiteres zum Doublé: Geschichte des Doublé
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Neues Double Gold ist zunächst nicht von einer Legierung zu unterscheiden. Aber nach häufigem Tragen eines Schmuckstücks aus Double ist es oft der Fall, dass sich das aufgewalzte Gold besonders an Stellen, die starker Bewegung ausgesetzt sind, löst. Dies fällt insbesondere bei Ketten und Armbändern auf.
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Aktuelle Version vom 30. Mai 2017, 11:53 Uhr

Walzgold

Bei dieser Art der Vergoldung wird eine dünne Goldplatte auf eine Grundmetallplatte warm aufgewalzt. Aus dieser Platte werden dann unter anderem Uhrgehäuse geformt. Die Dicke der Goldauflage wird in Mikron angegeben. 1 Mikron = 1/1000 mm.

Englisch: plated


Double-Gold wird auch als Walzgold bezeichnet

Walzgolddoublé wird nach DIN 58680 (Tl4) als „mechanische Gold-Plattierung“ definiert. Das Herstellungsverfahren beschreibt DIN 8237 in Übereinstimmung mit der internationalen Norm ISO 3160-1975 als „das Aufbringen einer Goldauflage auf einer Metallunterlage durch Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren“. Der durch Reichsgerichtsurteil vom 21.12.1923 gesetzlich geschützte Name „Doublé“ (englisch: rolled gold, französisch: or laminé) darf nicht für Waren verwendet werden, deren Goldauflage durch ein anderes Verfahren – z.B. durch galvanische Goldplattierung – erzeugt wurde.

Double besteht aus einer Goldlegierung (500/er,585/er oder 750/er Gold) als Auflageschicht und aus einer Unterlage, die von einer nicht goldhaltigen Legierung gebildet wird. Die entsprechenden Gewichte heißen Auflagegewicht und Unterlagengewicht. Gemeinsam bilden sie das Doublégewicht. Das in der Gesamtmasse der Ware enthaltenen Feingold wird als Feingewicht bezeichnet. Beim Feingehalt unterschiedet man zwischen dem der Auflagenschicht und dem des Doublés insgesamt. Die Schichtdicke der Auflage wird als Auflagenstärke bezeichnet. Sie bildet zusammen mit der Stärke der Unterlage die Stärke des Doubles. Beidseitig durch ein mechanisches Verfahren goldplattierte Waren werden als Triplé bezeichnet.

Der Feingehalt der Auflage darf nach DIN 8237 nicht angegeben werden. Eine solche Angabe würde im Widerspruch zum Stempelgesetz stehen. Auch die Werbung unter Hinweis auf den Auflagenfeingehalt ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 04.06.1985 (Az15.0.420/85) unzulässig. Im Gegensatz dazu darf der Double-Feingehalt, also der Feingehalt von Auflage und Unterlage zusammen angegeben werden. Die Angabe des Feingehalt erfolgt ausschließlich in Tausendteilen, wie es im Stempelgesetz beschrieben ist.


Die Angabe der Auflagenstärke ist nach DIN 8237 und DIN 58680 nur zulässig, wenn sie mindestens 5 mikrometer beträgt und darf auch nur in Mikrometer angegeben werden. Die veralteten Einheiten Nummer und Mikron sind nicht normgerecht und von daher zu vermeiden.Weiteres zum Doublé: Geschichte des Doublé

Neues Double Gold ist zunächst nicht von einer Legierung zu unterscheiden. Aber nach häufigem Tragen eines Schmuckstücks aus Double ist es oft der Fall, dass sich das aufgewalzte Gold besonders an Stellen, die starker Bewegung ausgesetzt sind, löst. Dies fällt insbesondere bei Ketten und Armbändern auf.