Benutzer Diskussion:Holger/Uhren: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Meter-Angabe auf Zifferblättern bezieht sich nicht auf eine Tauchtiefe, sondern auf den Prüfdruck, welcher im Rahmen der Wasserdichtigkeitsprüfung angewendet wurde. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE213192008%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L) handelt es sich bei Prüfdruckangaben in Metern um bewusst irreführende Werbeaussagen. Diese Angaben sind daher in Deutschland nicht erlaubt. Stattdessen sind Angaben wie „wasserdicht bis 3 atm“ oder „wasserdicht bis 3 bar“ zu verwenden. | ||
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+ | :Wasserdicht bis 100 m oder mehr (nur volle Hunderter-Werte) | ||
+ | :Dichtheitsprüfung mit 25 Prozent über der angegebenen Tiefe | ||
+ | :DIN 8306 |
Aktuelle Version vom 15. März 2015, 10:24 Uhr
Bewertung von Uhren
Die Bewertung von Uhren ist immer nur subjektiv und kann nur so genau sein, wie die vorliegenden Informationen es zulassen.
Die Bewertungen können lediglich als Information verstanden werden, für die der Autor nicht haftbar gemacht werden kann.
Für die Bewertung sind wichtig:
- Hersteller der Uhr bzw. des Uhrwerkes
- Art und Zustand des Gehäuses
- Zustand des Zifferblattes
- Art und Zustand des Uhrwerkes
- Art und Umfang des Zubehörs
Der angegebene Wert der Uhr orientiert sich an verschiedenen Auktionsergebnissen bzw. Händlerpreisen. e-bay Ergebnisse werden meist nicht berücksichtigt.
Beim Verkauf kann dieser Wert im Allgemeinen nicht erziehlt werden, da Auktionshäuser und Händler am Kauf/Verkauf verdienen müssen und private Käufer meist nur Schnäppchen machen wollen.
Wasserdichte von Uhren
Die Meter-Angabe auf Zifferblättern bezieht sich nicht auf eine Tauchtiefe, sondern auf den Prüfdruck, welcher im Rahmen der Wasserdichtigkeitsprüfung angewendet wurde. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE213192008%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L) handelt es sich bei Prüfdruckangaben in Metern um bewusst irreführende Werbeaussagen. Diese Angaben sind daher in Deutschland nicht erlaubt. Stattdessen sind Angaben wie „wasserdicht bis 3 atm“ oder „wasserdicht bis 3 bar“ zu verwenden.
- Inhalt ISO 2281 (Wasserdichte von Uhren) u.a.:
- DIN 8310
- Inhalt ISO 6425 (Wasserdichte von Taucheruhren) u.a.:
- Wasserdicht bis 100 m oder mehr (nur volle Hunderter-Werte)
- Dichtheitsprüfung mit 25 Prozent über der angegebenen Tiefe
- DIN 8306