Augsburger Pinienzapfen: Unterschied zwischen den Versionen

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Punzierung auf Edelmetallwaren
 
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Ab [[1529]] führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab [[1735]] ist zuätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis [[1799]] alle zwei Jahre und ab [[1800]] jährlich.
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Ab [[1529/de|1529]] führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab [[1735]] ist zuätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis [[1799]] alle zwei Jahre und ab [[1800]] jährlich.
  
 
[[Kategorie:Fachbegriffe]]
 
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Version vom 21. September 2011, 22:55 Uhr

Augsburger Pinienzapfen
(Augsburger Zirbelnuss)

Punzierung auf Edelmetallwaren

Ab 1529 führte die "Augsburger Goldschmiedeschule" eine strenge Qualitätskontrolle ein. Man entwarf einen Stempel, der den Feingehalt der Edelmetalle und die Qualität der Verarbeitung garantierte. Das sog. Stadtbeschauzeichen, der aufrecht stehender Pinienzapfen (die Zirbelnuss des Stadtwappens von Augsburg) wurde neben dem jeweiligen Meisterzeichen in die Edelmetallwaren eingeschlagen. Der vorgeschriebene Feingehalt für Silber betrug damals 13 Lot. Ab 1735 ist zuätzlich ein Jahresbuchstabe unter den Pinienzapfen gesetzt worden. Dieser wechselte bis 1799 alle zwei Jahre und ab 1800 jährlich.