Deutsches Reichspatent Nr. 2437: Unterschied zwischen den Versionen

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Seine Erfindung mit geänderter Blattfederaufhängung meldete Harder [[1877]] gemeinsam mit dem Uhrmacher [[Jehlin, Lorenz|Lorenz Jehlin]] aus Säckingen an. Das Patent wurde unter der Nr. 2437 am [[16. September]] [[1877]] vom Kaiserliche Patentamt in Berlin auf den Namen [[Jehlin, Lorenz|Lorenz Jehlin]] erteilt. [[Jehlin, Lorenz|Jehlin]] erkrankte und starb am [[30. November]] [[1879]]. Jehlins Vater, der Bezirksarzt Lorenz Jehlin, trat die vom Sohn geerbten Rechte an dem Patent an Anton Harder ab, der so unbeabsichtigt rechtmäßiger Alleininhaber des Patents mit allen Weiterentwicklungen wurde.
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Seine Erfindung mit geänderter Blattfederaufhängung meldete Harder [[1877/de|1877]] gemeinsam mit dem Uhrmacher [[Jehlin, Lorenz|Lorenz Jehlin]] aus Säckingen an. Das Patent wurde unter der Nr. 2437 am [[16. September]] [[1877/de|1877]] vom Kaiserliche Patentamt in Berlin auf den Namen [[Jehlin, Lorenz|Lorenz Jehlin]] erteilt. [[Jehlin, Lorenz|Jehlin]] erkrankte und starb am [[30. November]] [[1879]]. Jehlins Vater, der Bezirksarzt Lorenz Jehlin, trat die vom Sohn geerbten Rechte an dem Patent an Anton Harder ab, der so unbeabsichtigt rechtmäßiger Alleininhaber des Patents mit allen Weiterentwicklungen wurde.
  
 
[[Kategorie:Patent]]
 
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[[Kategorie:Archiv Deutsches Reichspatent]]
 
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Version vom 25. November 2011, 02:34 Uhr

Deutsches Reichspatent Nr. 2437

Zifferblattsignatur der Jahresuhr Nr. 112 von Anton Harder, gefertigt von
A. Willmann & Co.
Blattfederaufhängung nach Johann Anton Harder und Lorenz Jehlin
gleiche Blattfederaufhängung aus einer anderen Perspektive

400-Tage-Uhr (Jahresuhr) mit geänderter Blattfederaufhängung

Johann Anton Harder baute als Vorstufe zu seiner 400-Tage-Uhr unter anderem ein minutenschwingendes Torsionspendel mit zwölfstündigem Lauf.

Seine Erfindung mit geänderter Blattfederaufhängung meldete Harder 1877 gemeinsam mit dem Uhrmacher Lorenz Jehlin aus Säckingen an. Das Patent wurde unter der Nr. 2437 am 16. September 1877 vom Kaiserliche Patentamt in Berlin auf den Namen Lorenz Jehlin erteilt. Jehlin erkrankte und starb am 30. November 1879. Jehlins Vater, der Bezirksarzt Lorenz Jehlin, trat die vom Sohn geerbten Rechte an dem Patent an Anton Harder ab, der so unbeabsichtigt rechtmäßiger Alleininhaber des Patents mit allen Weiterentwicklungen wurde.