Deutsches Reichspatentamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde ''Karl Rudolf Jacobi'' ernannt. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref> | Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde ''Karl Rudolf Jacobi'' ernannt. <ref>Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2</ref> | ||
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Version vom 26. März 2012, 23:48 Uhr
Deutsches Reichspatentamt
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. [1]
Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Noch 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil sie „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Doch auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Patentschutzvereins (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer Oberbürgermeisters Wilhelm André trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Der sogenannte André-Entwurf wurde mit wenigen Korrekturen von den Abgeordneten angenommen. Dessen Grundzüge gelten bis heute.
Zum Vorsitzenden des neu gegründeten Amtes wurde Karl Rudolf Jacobi ernannt. [2]