Deutsche Seewarte Hamburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Februar 2008, 04:26 Uhr
Die Deutsche Seewarte Hamburg ging aus der von Wilhelm von Freeden am 1. Januar 1868 begründeten und bis 1874 geleiteten norddeutschen Seewarte hervor und wurde am 1. Januar 1875 in eine Reichsanstalt umgewandelt. Am 14. September 1881 wurde das neue Gebäude der Deutschen Seewarte Hamburg auf dem Stintfang eingeweiht.
Abteilungen
Die Deutsche Seewarte war von Anfang an in vier Hauptabteilungen unterteilt:
- 1. Maritime Meteorologie
- 2. Prüfung von nautischen Instrumenten (Sextanten, Kompassen, Barometern etc.)
- 3. Zentralstelle für ausübende Wetterkunde
- 4. Prüfung von Chronometern und Präzisionsuhren.
In der Abteilung IV wurden die Prüfungen der Chronometer durchgeführt. Zur Prüfungskomission gehörte u.a. auch Richard Grießbach. Hier konnten Hersteller Ihre Schiffschronometer überprüfen lassen und Reeder bzw. Schiffsführer geeignete Chronometer erwerben. Zu dieser Abteilung gehörte auch der Zeitdienst deren wichtigste Aufgabe das Auslösen und die Kontrolle des funktelegraphischen Nauener Zeitsignales war. Die dazu notwendigen Geräte waren im sogenannten Zeitdienstzimmer untergebracht in dem eine vier Meter lange und zwei Meter hohe Schalttafel mit allen für den elektrischen Betrieb des Signaldienstes nötigen Ein- und Umschaltern installiert war.
Die Hauptuhren der Deutschen Seewarte
Die vier Hauptuhren der Deutschen Seewarte waren in einem besonderen Raum im Kellergeschoß der Seewarte mit doppelten Wänden und einer aus fünf verschiedenen Schichten bestehende Decke untergebracht. Der Zugang zu diesen Räumen erfolgte über besonders dicht schließende Doppeltüren. Diese baulichen Maßnahmen garantierten eine relativ gleichbleibende Temperatur im Rauminneren. Die vier Hauptuhren der Deutschen Seewarte waren an vier je zwei Meter hohen Granitpfeilern befestigt, die auf einem gemeinsamen Betonsockel ruhten:
- Riefler-Uhr Nr. 223 im Kupfertank
- Max Richter-Uhr Nr. 101
- Max Richter-Uhr Nr. 102
- Strasser & Rohde-Uhr Nr. 219.
Zur Förderung der Chronometerindustrie in Deutschland wurden jährlich Konkurenzprüfungen abgehalten, zu denen nur deutsche Uhrmacher zugelassen wurden.