Deutsches Reichspatent Nr. 2437: Unterschied zwischen den Versionen

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400-Tage-Uhr (Jahresuhr) mit geänderter Blattfederaufhängung  
 
400-Tage-Uhr (Jahresuhr) mit geänderter Blattfederaufhängung  
  

Version vom 24. Juni 2008, 00:47 Uhr

Deutsches Reichspatent Nr. 2437

Zifferblattsignatur der Jahresuhr Nr. 112, gefertigt von
A. Willmann & Co.

400-Tage-Uhr (Jahresuhr) mit geänderter Blattfederaufhängung


Als Vorstufe zu der 400-Tage-Uhr baute er unter anderem ein minutenschwingendes Torsionspendel mit zwölfstündigem Lauf.

Seine Erfindung mit geänderter Blattfederaufhängung meldete Harder 1877 gemeinsam mit dem Uhrmacher Lorenz Jehlin aus Säckingen an. Das Patent wurde unter der Nr. 2437 am 16. September 1877 vom Kaiserliche Patentamt in Berlin auf den Namen Lorenz Jehlin erteilt. Jehlin erkrankte und starb am 30. November 1879. Jehlins Vater, der Bezirksarzt Lorenz Jehlin, trat die vom Sohn geerbten Rechte an dem Patent an Anton Harder ab, der so unbeabsichtigt rechtmäßiger Alleininhaber des Patents mit allen Weiterentwicklungen wurde.