Kampf gegen Plagiate und Replikate: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab heute gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie des geistigen Eigentums. Auch die Einfuhr von gefälschten Marken- und Designartikeln zum Eigengebrauch ist nun verboten. Schon bei der Einreise in die Schweiz können die Zollbehörden mitgeführte gefälschte Waren einziehen und vernichten. | Ab heute gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie des geistigen Eigentums. Auch die Einfuhr von gefälschten Marken- und Designartikeln zum Eigengebrauch ist nun verboten. Schon bei der Einreise in die Schweiz können die Zollbehörden mitgeführte gefälschte Waren einziehen und vernichten. | ||
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2008, 00:10 Uhr
Kampf gegen Plagiate und Replikate
Schweiz, 1. Juli 2008
Ab heute gelten in der Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie des geistigen Eigentums. Auch die Einfuhr von gefälschten Marken- und Designartikeln zum Eigengebrauch ist nun verboten. Schon bei der Einreise in die Schweiz können die Zollbehörden mitgeführte gefälschte Waren einziehen und vernichten.
In nur vier Jahren gelang es dem Schweizer Zoll 28.427 gefälschte Uhren sicherzustellen. Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), das Zentralamt für Edelmetallkontrolle, die Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie «Safe» und die Schweizer Internet-Plattform «Stop Piracy» organisierten gemeinsam mit der Zollbehörde eine demonstrativen Vernichtungsaktion: Im freiburgischen Crissier wurden heute besagte 28.427 Uhren und 4.130 DVDs geschreddert.