Gütezeichen der DDR: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | *Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig |
Version vom 15. November 2008, 08:33 Uhr
Gütezeichen und Prüfzeichen in der DDR
Die Gütezeichen waren Kennzeichen für Waren der industriellen oder handwerklichen Produktion, die bestimmten Bedingungen in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen sollten. Durch die Erteilung des Prüfzeugnisses mit klassifiziertem Gütezeichen oder mit dem Überwachungszeichen durch das DAMW (Deutsches Amt für Messwesen und Warenprüfung, ab 1973 Amt für Standardisierung Messwesen und Warenprüfung ASMW) wurde die Beschaffenheit des zu beurteilenden Erzeugnisses in Beziehung zu der Beschaffenheit der auf dem Weltmarkt angebotenen gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnisse gesetzt. Seit 1959 galten entsprechend der TGL 3933 (Technische Güte und Lieferbedingungen) folgende Gütezeichen: Die TGL Standards galten in der DDR nicht als Empfehlung sondern als Vorschrift.
Gütezeichen
Das Gütezeichen Q1 war Erzeugnissen mit hervorragender Güte, die den Höchststand auf dem Weltmarkt bestimmten bzw. mitbestimmten, vorbehalten. Es wurde anfänglich nur an wenige Produkte, wie z.B. Güteuhren der Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) und optischen Spitzenerzeugnissen verliehen. Vor der Erklärung der Allgemeingültigkeit findet man ein Logo Q1 z.B. schon um 1950 herum auf den Armbanduhren der Firma „Lange VEB“ und nach der Gründung der Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) im Juli 1951 auch auf deren Güteuhren. Garantieurkunden weisen da das Logo schon als Gütezeichen aus. Zur Zeit noch andauernde Recherchen sollen der Klärung, der Herkunft und einen genaueren Zeitpunkt der Einführung sowie der damaligen Verwendung dienen.
Das ebenfalls damals in der DDR existierende Gütezeichen S stand für „Sonderqualität“, wird aber gelegentlich als „Standardqualität“ bezeichnet. Anderen Quellen zufolge war es aber vor der generellen Einführung des Gütezeichens Q1, (TGL 3933 /1959) das Zeichen für die höchste Güteklasse der DDR.
Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 1 sollten dem Durchschnitt gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse entsprechen. So entsprachen in der Regel Armbanduhrgehäuse der Firma „VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Geringswalde“, die u.a. an die Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) geliefert wurden, dieser Qualität.
Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 2, die nicht diesen Durchschnitt erreichten, deren Beschaffenheit jedoch noch dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprachen.
Gütezeichen PTS der Prüfdienststelle für Technische Schiffsausrüstungen (PTS), Stralsund, für Erzeugnisse, die der Schiffssicherheit und -führung dienen, wie Kompasse, Radargeräte und Positionslampen, nach der praktischen Erprobung auf Versuchsschiffen.
Prüfzeichen
Klimaschutzzeichen für Erzeugnisse, die bestimmten klimatischen Bedingungen entsprachen und für die mindestens das Gütezeichen für Erzeugnisse der Güteklasse 1 erteilt worden war.
Überwachungszeichen des DAMW für Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse, die in allen Anforderungen dem Stand der Technik entsprechen, aber nicht klassifiziert wurden.
Literatur
- Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig