Uhrmacher-Kranken-Kasse Glashütte
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Mit dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 und der Novelle vom 10. April 1892 wurde das Krankenversicherungsgesetz geschaffen, das die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter einführte. Träger wurden u.a. die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK), Gemeindekrankenkassen oder auch eine Hilfskrankenkassen.
Neben der Allgemeinen Ortskrankenkasse Glashütte wurde auch eine Hilfskrankenkasse der Uhrmacher in Glashütte gegründet.
Vorstand der Krankenversicherung war in den 1930er Jahren der Glashütter Uhrmacher Johann Rügheimer.
Dokumente
Satzung der Krankenkasse von 1936
Auszug aus Satzung der Krankenkasse von 1936
Auszug aus Satzung der Krankenkasse von 1936