Kontrolluhr
Kontrolluhr
Uhr zum Zweck der Zeiterfassung in gewerblichen und öffentlichen Einsatzgebieten. Bekanntes Beispiel sind Stechuhren zur Arbeitszeitmessung bzw. zur Messung von Anwesenheitszeiten oder Arbeitsabläufen.
Geschichte
Die Arbeitszeiterfassung hat tiefe geschichtliche Traditionen und war seit jeher ein wichtiger Faktor für die Planung von Produktionsabläufen sowie für die Entlohnung der Arbeiter. Schon um 1250 verwendeten die Zünfte Werkglocken mit denen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit signalisieren wurde. Bei der Seefahrt maß man die Dauer einer Schiffswache in Glasen. Aber auch in Ägypten beim Bau der Pyramiden und in China sind Zeitmessungen von Arbeitsabläufen mittels Elementaruhren nachweisbar. Doch erst mit der Erkenntnis über die Gleichförmigkeit von Schwingungen (Isochronismus) gelingt um 1330 die Erfindung der mechanischen Uhrwerkhemmung. Bereits zwischen 1300 und 1350 sollen erste "öffentliche" Uhren in Oberitalien das Leben der Menschen zeitlich "geordnet" haben.
Hersteller von Kontrolluhren
Siehe
Patente
Am 20. April 1803 erhielt Samuel Day das Englische Patent Nr. 2700 für einen Kontrolluhr-Mechanismus (Watchman's Telltale or Timekeeper)[1].
Quellen
- ↑ Watchmakers & Clockmakers of the World; Autor: Baillie, G. H.; ISBN 140679113X