Diskussion:A. Lange & Söhne / Glashütte i. Sa./de

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Eine rechtliche Frage zu Mariagen:

Eine Mariage mit einem A. Lange & Söhne Taschenuhrkaliber möchte ich demnächst mein Eigen nennen. Solch ein schönes über 100 Jahre altes Werk, dass sein Taschenuhrgehäuse im Laufe der Jahrzehnte verloren hat, in ein neues Armbaduhrgehäuse zu setzten lässt mein Uhrenliebhaberherz schneller schlagen.

Ich selber möchte mir den Aufwand sparen, und gerne zu einem gerechtfertigten Preis, gebraucht solch eine Mariage erwerben. Irgendwie schreckt mich aber die Übermenge des Angebotes davor ab. Und ich frage mich: dürfen solche Uhren egal ob der Vorbesitzer ein Liebhaber der sich das Umbauen lassen hat, oder ein in Masse herstellender und wirtschaftlich interessierter Anbieter dass den überhaupt verkaufen?

Kann mir jemand sagen wo ich niedergeschrieben eine „Rechtsprechung“ dazu finden kann?

Danke und Gruß

  • Hallo, jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will. Beim Verkauf sollte auf die einzelnen Komponenten hingewiesen werden. Auch in Auktionshäusern werden immer mal wieder Armbanduhren mit Werken von A. Lange und Söhne angeboten. Dabei steht dann, daß es sich um einen Umbau handelt und das wars dann. Nur umbauen und als ECHT verkaufen ist Betrug. Gruß --Holger 21:35, 31. Mär. 2008 (CEST)