K.u.k.
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
k.u.k.
Abkürzung
Die Abkürzung K.u.k., k. u. k., oder auch k. & k. wird für Kaiserlich und königlich verwendet. Sie fand zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ab 1867 (ab dem Ausgleich mit dem Königreich Ungarn) Verwendung für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel Apostolischer König von Ungarn.
siehe auch: k.u.k. Hoflieferant