Schweizerische Edelmetallkontrolle

Aus Watch-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schweizerische Edelmetallkontrolle

Die Schweizerische Edelmetallkontrolle ist der Zollverwaltung angegliedert.

Sie nimmt nach dem Gesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren eine gewerbepolizeiliche Aufgabe wahr und bietet Dienstleistungen im Bereich der Edelmetallanalytik an.

Wissenswertes über die Edelmetallkontrolle

Die Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren.

Die Vorschriften gelten sowohl für Edelmetallwaren und wie auch für mit Edelmetallen überzogene Waren.

Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetallwaren müssen mit einer gesetzlichen Feingehaltsangabe - in Tausendsteln ausgedrückt - und einer Verantwortlichkeitsmarke, welche beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegt ist, bezeichnet sein; dabei ist es unerheblich, ob die Waren in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden.

Uhrgehäuse aus Edelmetall müssen zusätzlich amtlich punziert werden (Amtliche Stempelung mit dem "Bernhardinerkopf" für alle gesetzlichen Feingehalte und Edelmetalle).

Die Schweiz ist Mitglied der "Wiener Konvention": die zusätzlich zum "Bernhardinerkopf" angebrachte "Gemeinsame Punze" für Gold-, Silber- und Platinwaren erleichtert die Ausfuhr in die weiteren Mitgliedstaaten dieses internationalen Abkommens.

Die Edelmetallkontrolle führt risikogerechte Importkontrollen durch, überwacht und betreut den Inlandmarkt im Bereich der Edelmetallwaren.

Die Edelmetallkontrolle ist seit Juli 1994 nach der Norm SN ISO/IEC 17025 als "Prüfstelle für die Bestimmung von Gold Silber, Platin und Palladium in Edelmetallen und Legierungen" akkreditiert

Gesetze und Vorschriften

Die Vorschriften der Edelmetallkontrollgesetzgebung stützen sich auf folgende Grundlagen:

  • Bundesgesetz vom 20. Juni 1933 über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollgesetz, EMKG; SR 941.31). (Inkrafttreten: 1. Juli 1934)
  • Verordnung vom 8. Mai 1934 über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollverordnung, EMKV; SR 941.311).
  • Verordnung vom 17. August 2005 über die Gebühren für die Edelmetallkontrolle (SR 941.319).
  • Instruktionen über die Anwendung der Edelmetallgesetzgebung vom 1. November 2009 (EMKI, D. 243).

Dienstleistungen

  • Feingehaltsanalysen von Gold, Silber, Platin und Palladium.
  • Prüfung von Edelmetallüberzügen.
  • Amtliche Prüfung und Stempelung.
  • Marktüberwachung und Grenzkontrolle.

Auf Anfrage

  • Analysen von Erzen, Salzen, Abfällen und Lösungen auf Au, Ag, Pd, Pt.
  • Semi-quantitative (zerstörungsfreie) Analysen auf Fertigwaren.

Anschrift

Precious Metal Control
Postpassage 5
CH 4002 Basel

Tel : (++41) 061 201 22 33
Fax : (++41) 061 201 22 35
Email : [email protected]

Externe Links