Gütezeichen der DDR: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gütezeichen waren Kennzeichen für Waren der industriellen oder handwerklichen Produktion, die bestimmten Bedingungen in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen sollten.<br>
 
Die Gütezeichen waren Kennzeichen für Waren der industriellen oder handwerklichen Produktion, die bestimmten Bedingungen in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen sollten.<br>
 
   
 
   
'''Mit der 3. Durchführungsbestimmung v. 21. 2. [[1950]] (GBL, S. 157) für das Gütezeichen der DDR,  ist das Q das eigentliche Gütezeichen für qualitativ hochwertige Waren der industriellen oder einer ihr gleichzusetzenden handwerklichen Produktion.'''<br>
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'''Mit der 3. Durchführungsbestimmung vom [[21. Februar]] [[1950/de|1950]] (GBL, S. 157) für das Gütezeichen der DDR,  ist das Q 1 - steht für 'Erste Qualität' -  das Gütezeichen für qualitativ hochwertige Waren der industriellen oder einer ihr gleichzusetzenden handwerklichen Produktion.'''<br>
 
Es besteht aus einem '''großen lateinischen Q mit einer 1 in der Rundung,''' darunter die Buchstaben DDR nebst Register-Nummer.
 
Es besteht aus einem '''großen lateinischen Q mit einer 1 in der Rundung,''' darunter die Buchstaben DDR nebst Register-Nummer.
  
Verleihungsberechtigt sind die Dienststellen des [[DAMW|Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung]] (DAMW) auf Antrag des Herstellers auf besonderem Formblatt.<br>  
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Verleihungsberechtigt sind die Dienststellen des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung  (DAMW) auf Antrag des Herstellers auf besonderem Formblatt.<br>  
 
Nach Erteilung (für jeden einzelnen Artikel) der Berechtigung, das Gütezeichen zu führen, gilt diese für die Dauer eines Jahres, Registerführung über erteilte Berechtigungen und Verlängerungen beim Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung; Veröffentlichung der erteilten Berechtigungen usw, erfolgen durch das Ministerium für Planung, Abt. Wissenschaft und Technik, im MinBL. Bzw. ZBL<br>
 
Nach Erteilung (für jeden einzelnen Artikel) der Berechtigung, das Gütezeichen zu führen, gilt diese für die Dauer eines Jahres, Registerführung über erteilte Berechtigungen und Verlängerungen beim Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung; Veröffentlichung der erteilten Berechtigungen usw, erfolgen durch das Ministerium für Planung, Abt. Wissenschaft und Technik, im MinBL. Bzw. ZBL<br>
  
Durch die Erteilung des Prüfzeugnisses mit klassifiziertem Gütezeichen oder mit dem Überwachungszeichen durch das DAMW (Deutsches Amt für Messwesen und Warenprüfung, ab 1973 Amt für Standardisierung Messwesen und Warenprüfung ASMW) wurde die Beschaffenheit des zu beurteilenden Erzeugnisses in Beziehung zu der Beschaffenheit der auf dem Weltmarkt angebotenen gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnisse gesetzt. Seit 1959 galten entsprechend der TGL 3933 (Technische Güte und Lieferbedingungen) folgende Gütezeichen:
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Durch die Erteilung des Prüfzeugnisses mit klassifiziertem Gütezeichen oder mit dem Überwachungszeichen durch das DAMW (Deutsches Amt für Messwesen und Warenprüfung, ab 1973 Amt für Standardisierung Messwesen und Warenprüfung ASMW) wurde die Beschaffenheit des zu beurteilenden Erzeugnisses in Beziehung zu der Beschaffenheit der auf dem Weltmarkt angebotenen gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnisse gesetzt. Entsprechend der TGL 3933 (Technische Güte und Lieferbedingungen) galten die folgenden Gütezeichen.
 
Die TGL Standards galten in der DDR nicht als Empfehlung sondern als Vorschrift.
 
Die TGL Standards galten in der DDR nicht als Empfehlung sondern als Vorschrift.
  
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'''Gütezeichen'''  
 
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[[Bild:Gütezeichen_Q1.jpg|thumb|left|70px]]Das Gütezeichen ''Q1'' war Erzeugnissen mit hervorragender Güte, die den Höchststand auf dem Weltmarkt bestimmten bzw. mitbestimmten, vorbehalten.<br> Vor der Erklärung der Allgemeingültigkeit findet man ein Logo ''Q1'' z.B. schon um 1949 herum auf den Armbanduhren der Firma [[Lange VEB Glashütte i/SA|„Lange VEB“]] und nach der Gründung der [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)|Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)]] im Juli 1951 auch auf deren [[GUB Güteuhren|Güteuhren]]. Garantieurkunden weisen das Logo als Gütezeichen aus.
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[[Bild:Gütezeichen_Q1.jpg|thumb|left|70px]]Das Gütezeichen ''Q1'' war Erzeugnissen mit hervorragender Güte, die den Höchststand auf dem Weltmarkt bestimmten bzw. mitbestimmten, vorbehalten. Die Einführung als allgemeines Gütezeichen erfolgte mit der Verordnung über das Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Februar 1950. In der Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. September 1960 ersetzte das ''Q1'' das bisherige Gütezeichen ''S''.  <br> Vor der Erklärung der Allgemeingültigkeit im Jahr 1950 findet man ein Logo ''Q1'' z.B. schon um 1949 herum auf den Armbanduhren der Firma [[VEB Mechanik Lange & Söhne]] ?
 
 
  
 
Zur Zeit noch andauernde Recherchen sollen der weiteren Klärung der Herkunft und des genaueren Zeitpunkts der Einführung sowie der damaligen Verwendung dienen.
 
Zur Zeit noch andauernde Recherchen sollen der weiteren Klärung der Herkunft und des genaueren Zeitpunkts der Einführung sowie der damaligen Verwendung dienen.
  
  
 
 
 
 
 
[[Bild:Gütezeichen_1.jpg|thumb|left|70px]]Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen ''1'' sollten dem Durchschnitt gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse entsprechen. So entsprachen in der Regel Armbanduhrgehäuse der Firma [[VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Geringswalde]], die u.a. an die [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)|Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)]] geliefert wurden, dieser Qualität.
 
  
  
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[[Bild:Gütezeichen_S.jpg|thumb|left|70px]]Das ebenfalls in der DDR existierende Gütezeichen ''S'' stand für „Sonderklasse“, also sehr hohe Qualität. Die Einführung erfolgte gemeinsam mit ''1'' und ''2'' mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. Die Außerkraftsetzung wurde in der Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. September 1960 bekannt gegeben. Damit ersetzte das ''Q1'' das bisherige Gütezeichen ''S''.<br>
  
  
  
  
[[Bild:Gütezeichen_S.jpg|thumb|left|70px]]Das ebenfalls damals in der DDR existierende Gütezeichen ''S'' stand für „Sonderqualität“, wird aber gelegentlich auch als „Standardqualität“ bezeichnet.<br> Das bedarf einer weiteren Verifizierung.
 
 
  
  
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[[Bild:Gütezeichen_1.jpg|thumb|left|70px]]Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen ''1'' sollten dem Durchschnitt gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse des Weltmarktes entsprechen. Die Einführung erfolgte mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. So entsprachen in der Regel Armbanduhrgehäuse der Firma [[VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Geringswalde]], die u.a. an die [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)|Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)]] geliefert wurden, dieser Qualität.
  
  
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[[Bild:Gütezeichen_2.jpg|thumb|left|70px]]Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen ''2'', die nicht diesen Durchschnitt erreichten, deren Beschaffenheit jedoch noch dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprachen. Die Einführung erfolgte gemeinsam mit ''S'' und ''1'' mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. Im Jahr 1970 wurde das Gütezeichen ''2'' abgeschafft.
 
 
[[Bild:Gütezeichen_2.jpg|thumb|left|70px]]Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen ''2'', die nicht diesen Durchschnitt erreichten, deren Beschaffenheit jedoch noch dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprachen.
 
  
  
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== Quellenverzeichnis ==
 
== Quellenverzeichnis ==
*Erich Neuss, Aktenkunde der Wirtschaft Teil 2 Volkseigene Wirtschaft(1945-1955) S.396-398
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*Neuss, Erich: Aktenkunde der Wirtschaft Teil 2 Volkseigene Wirtschaft(1945-1955) S.396-398
 
Heraugeber: Staatliche Archivverwaltung im Ministerium des Inneren
 
Heraugeber: Staatliche Archivverwaltung im Ministerium des Inneren
  
 
*Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig
 
*Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig
  
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*Amtsblatt Nr. 1 vom 1. Mai 1950 des Deutschen Amtes für Maß und Gewicht (DAMG) Berlin
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*Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion vom 24. November 1949 (GBl. I, 1949, S. 73)
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*Verordnung über das Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Februar 1950 (Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion) (GBl. I, 1950, S. 157)
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*Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950 (Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion) (GBl. I, 1950, S. 502)
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*Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Repu-blik vom 8. September 1960 (GBl. I, 1960, S. 516)
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*Technische Güte- und Lieferbedingungen, TGL 29 512 (1978): Qualitätssicherung. Arbeit mit Gütezei-chen
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*Technische Güte- und Lieferbedingungen, TGL 3933 (1988): Prüfzeichen des ASMW
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*Beer, Benno; Linsbauer, Valentine; Lüder, Erich; Niese, Gerhard: Kleine Enzyklopädie Technik. VEB Bibliographisches Institut. Verlag Enzyklopädie Leipzig 1965
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*Fuhrmann, G; Jablonski, H.; Lehnecke, H.-H.; Thiele, J.; Wagenführ, L.-P.; DIN e. V. (Hrsg.): .Material- und Warenprüfung in der DDR – Anspruch und Wirklichkeit. Beuth Verlag GmbH Berlin 2010, ISBN 978-3-410-17748-7
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*http://www.dresdner-kameras.de/firmengeschichte/guetezeichen/guetezeichen.html
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*http://www.dresdner-kameras.de/files/guetezeichen/guetezeichen.pdf
  
[[Kategorie:Allgemeines]]
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[[Kategorie:Fachbegriffe]]

Aktuelle Version vom 28. Januar 2018, 23:40 Uhr

Gütezeichen und Prüfzeichen in der DDR

Die Gütezeichen waren Kennzeichen für Waren der industriellen oder handwerklichen Produktion, die bestimmten Bedingungen in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen sollten.

Mit der 3. Durchführungsbestimmung vom 21. Februar 1950 (GBL, S. 157) für das Gütezeichen der DDR, ist das Q 1 - steht für 'Erste Qualität' - das Gütezeichen für qualitativ hochwertige Waren der industriellen oder einer ihr gleichzusetzenden handwerklichen Produktion.
Es besteht aus einem großen lateinischen Q mit einer 1 in der Rundung, darunter die Buchstaben DDR nebst Register-Nummer.

Verleihungsberechtigt sind die Dienststellen des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung (DAMW) auf Antrag des Herstellers auf besonderem Formblatt.
Nach Erteilung (für jeden einzelnen Artikel) der Berechtigung, das Gütezeichen zu führen, gilt diese für die Dauer eines Jahres, Registerführung über erteilte Berechtigungen und Verlängerungen beim Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung; Veröffentlichung der erteilten Berechtigungen usw, erfolgen durch das Ministerium für Planung, Abt. Wissenschaft und Technik, im MinBL. Bzw. ZBL

Durch die Erteilung des Prüfzeugnisses mit klassifiziertem Gütezeichen oder mit dem Überwachungszeichen durch das DAMW (Deutsches Amt für Messwesen und Warenprüfung, ab 1973 Amt für Standardisierung Messwesen und Warenprüfung ASMW) wurde die Beschaffenheit des zu beurteilenden Erzeugnisses in Beziehung zu der Beschaffenheit der auf dem Weltmarkt angebotenen gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnisse gesetzt. Entsprechend der TGL 3933 (Technische Güte und Lieferbedingungen) galten die folgenden Gütezeichen. Die TGL Standards galten in der DDR nicht als Empfehlung sondern als Vorschrift.


Gütezeichen

Gütezeichen Q1.jpg

Das Gütezeichen Q1 war Erzeugnissen mit hervorragender Güte, die den Höchststand auf dem Weltmarkt bestimmten bzw. mitbestimmten, vorbehalten. Die Einführung als allgemeines Gütezeichen erfolgte mit der Verordnung über das Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Februar 1950. In der Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. September 1960 ersetzte das Q1 das bisherige Gütezeichen S.
Vor der Erklärung der Allgemeingültigkeit im Jahr 1950 findet man ein Logo Q1 z.B. schon um 1949 herum auf den Armbanduhren der Firma VEB Mechanik Lange & Söhne ?

Zur Zeit noch andauernde Recherchen sollen der weiteren Klärung der Herkunft und des genaueren Zeitpunkts der Einführung sowie der damaligen Verwendung dienen.





Gütezeichen S.jpg

Das ebenfalls in der DDR existierende Gütezeichen S stand für „Sonderklasse“, also sehr hohe Qualität. Die Einführung erfolgte gemeinsam mit 1 und 2 mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. Die Außerkraftsetzung wurde in der Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. September 1960 bekannt gegeben. Damit ersetzte das Q1 das bisherige Gütezeichen S.





Gütezeichen 1.jpg

Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 1 sollten dem Durchschnitt gleichartiger oder ähnlicher Erzeugnisse des Weltmarktes entsprechen. Die Einführung erfolgte mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. So entsprachen in der Regel Armbanduhrgehäuse der Firma VEB (K) Sächsische Bijouteriewaren Geringswalde, die u.a. an die Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) geliefert wurden, dieser Qualität.





Gütezeichen 2.jpg

Erzeugnisse der Güteklasse mit dem Gütezeichen 2, die nicht diesen Durchschnitt erreichten, deren Beschaffenheit jedoch noch dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprachen. Die Einführung erfolgte gemeinsam mit S und 1 mit der Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950. Im Jahr 1970 wurde das Gütezeichen 2 abgeschafft.






Gütezeichen PTS.jpg

Gütezeichen PTS der Prüfdienststelle für Technische Schiffsausrüstungen (PTS), Stralsund, für Erzeugnisse, die der Schiffssicherheit und -führung dienen, wie Kompasse, Radargeräte und Positionslampen, nach der praktischen Erprobung auf Versuchsschiffen.






Prüfzeichen

Prüfzeichen Klimaschutzzeichen.jpg

Klimaschutzzeichen für Erzeugnisse, die bestimmten klimatischen Bedingungen entsprachen und für die mindestens das Gütezeichen für Erzeugnisse der Güteklasse 1 erteilt worden war.






Prüfzeichen DAMW.jpg

Überwachungszeichen des DAMW für Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse, die in allen Anforderungen dem Stand der Technik entsprechen, aber nicht klassifiziert wurden.






Quellenverzeichnis

  • Neuss, Erich: Aktenkunde der Wirtschaft Teil 2 Volkseigene Wirtschaft(1945-1955) S.396-398

Heraugeber: Staatliche Archivverwaltung im Ministerium des Inneren

  • Meyers kleines Lexikon; Band 2 1966/67 Herausgeber:Bibliographisches Institut Leipzig
  • Amtsblatt Nr. 1 vom 1. Mai 1950 des Deutschen Amtes für Maß und Gewicht (DAMG) Berlin
  • Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion vom 24. November 1949 (GBl. I, 1949, S. 73)
  • Verordnung über das Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Februar 1950 (Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion) (GBl. I, 1950, S. 157)
  • Verordnung über die Gütekennzeichnung von industriellen Erzeugnissen vom 12. Juni 1950 (Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verbesserung der Qualität in der Produktion) (GBl. I, 1950, S. 502)
  • Verordnung über die Staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Repu-blik vom 8. September 1960 (GBl. I, 1960, S. 516)
  • Technische Güte- und Lieferbedingungen, TGL 29 512 (1978): Qualitätssicherung. Arbeit mit Gütezei-chen
  • Technische Güte- und Lieferbedingungen, TGL 3933 (1988): Prüfzeichen des ASMW
  • Beer, Benno; Linsbauer, Valentine; Lüder, Erich; Niese, Gerhard: Kleine Enzyklopädie Technik. VEB Bibliographisches Institut. Verlag Enzyklopädie Leipzig 1965
  • Fuhrmann, G; Jablonski, H.; Lehnecke, H.-H.; Thiele, J.; Wagenführ, L.-P.; DIN e. V. (Hrsg.): .Material- und Warenprüfung in der DDR – Anspruch und Wirklichkeit. Beuth Verlag GmbH Berlin 2010, ISBN 978-3-410-17748-7