Punzierung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Holger (Diskussion | Beiträge) |
Holger (Diskussion | Beiträge) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Edelmetallgegenstände werden je nach Vorschrift des betreffenden Staates mit einer oder mehreren der folgenden Punzen versehen: | Edelmetallgegenstände werden je nach Vorschrift des betreffenden Staates mit einer oder mehreren der folgenden Punzen versehen: | ||
:[[Feingehaltstempel|Feingehaltspunze]] | :[[Feingehaltstempel|Feingehaltspunze]] | ||
− | :[[Herstellerstempel| | + | :[[Herstellerstempel|Herstellerpunze]] |
:[[Kontrollstempel|Amtspunze bzw. Punze einer kontrollierenden unabhängigen Prüfstelle]] | :[[Kontrollstempel|Amtspunze bzw. Punze einer kontrollierenden unabhängigen Prüfstelle]] | ||
− | :[[ | + | :[[Verantwortlichkeitsstempel|Verantwortlichkeitspunze]] |
:Jahreszahl | :Jahreszahl | ||
Aktuelle Version vom 9. April 2011, 17:59 Uhr
Punzierung
Die Punzierung ist eine eingeschlagene Vertiefung zur Kenntlichmachung oder aus dekorativen Zwecken. Die Punzierung wird durch die sogenannte Punze – das Stempelwerkzeug – angebracht.
Edelmetallgegenstände werden je nach Vorschrift des betreffenden Staates mit einer oder mehreren der folgenden Punzen versehen: