Brevete S.G.D.G.: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | 1844 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, wodurch Patente ''ohne vorherige Prüfung, auf Risiko und Gefahr der Antragsteller und ohne Garantie auf Funktion, Neuheit und Verdienst auf die Erfindung auch im Hinblick auf Präzision oder Genauigkeit der Beschreibung'' ausgestellt werden konnten. Diese Rechtsauffassung behielt bis 1968 in ihrem Ursprungsland Frankreich seine Gültigkeit. | ||
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*[[Das große Uhrenlexikon]]; Autor: [[Fritz von Osterhausen]]; ISBN 3898804305 | *[[Das große Uhrenlexikon]]; Autor: [[Fritz von Osterhausen]]; ISBN 3898804305 | ||
+ | *[[Die ersten 25 Jahre Glashütter Uhrenindustrie 1845 -- 1870]]; Autor: Jürgen Peter; Selbstverlag des Autors; 2020 | ||
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Aktuelle Version vom 10. September 2021, 19:31 Uhr
Brevete S.G.D.G.
Abkürzung für „Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“
Breveté Sans Garantie Du Gouvernement ist ein Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz. Wörtlich übersetzt: Patent ohne Garantie der Regierung.
1844 wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, wodurch Patente ohne vorherige Prüfung, auf Risiko und Gefahr der Antragsteller und ohne Garantie auf Funktion, Neuheit und Verdienst auf die Erfindung auch im Hinblick auf Präzision oder Genauigkeit der Beschreibung ausgestellt werden konnten. Diese Rechtsauffassung behielt bis 1968 in ihrem Ursprungsland Frankreich seine Gültigkeit.
Weitere Länder hielten über viele Jahre an einem solchen System der Registrierung nach einfacher formalen Prüfung fest. Dadurch sollten Haftungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen werden.
Literatur
- Das große Uhrenlexikon; Autor: Fritz von Osterhausen; ISBN 3898804305
- Die ersten 25 Jahre Glashütter Uhrenindustrie 1845 -- 1870; Autor: Jürgen Peter; Selbstverlag des Autors; 2020