Elfenbein: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Juni 2015, 22:02 Uhr

Mammut-Elfenbein
Elfenbein aus Elefantenzahn

Elfenbein ist das Material bestimmter Tierzähne und wird auch als Weißes Gold bezeichnet.

Geschichte der Elfenbeinverwendung

Die Geschichte der Elfenbeinverwendung als Edelmaterial reicht über mehrere Jahrtausende der Menschheitsgeschichte zurück. Bereits in der Steinzeit fertigten Menschen aus Mammutelfenbein kleine Skulpturen, von denen einige bis heute erhalten sind. Berühmt als älteste bisher gefundene menschlichen Kunstwerke überhaupt sind die 11 Tierfigürchen aus Mammutelfenbein aus den Vogelherdhöhlen, für die ein Alter von 32.000 Jahren angenommen wird.[1] Aus China sind 6000 Jahre alte Funde bekannt. Schon im Altertum wurden Gebrauchsgüter, Kunstgegenstände und Schmuck aus Elfenbein geschnitzt. In der Antike fertigten die Griechen aus diesem Werkstoff Skulpturen. Aus Elfenbein wurden die Beschläge der Heiligen Bücher, Konsul-Diptychen, Spielwürfel und Dominosteine hergestellt. Im 18-19. Jahrhundert verwendete man dünne Elfenbeinplatten als Grundlage für Miniaturporträts. Elfenbein wurde später unter anderem auch für Billardkugeln und Klaviertasten verwendet.

Geschichte der Elfenbeinverwendung in der Uhrenfertigung

Taschenuhr aus Elfenbein von Bronnikov.

Elfenbein wurde schon früh für Intarsienarbeiten verwendet. Bronnikov baute auch Taschenuhren aus diesem Material.

Artenschutz

Mit Ziel der Schutz den vom Aussterben bedrohten Arten der Fauna und Flora hat die Weltnaturschutzunion(IUCN) 1963 die Resolution zum unterschreiben eines internationalen Abkommens angenommen. Das am 3. März 1973 unterzeichnete Übereinkommen von Washington, Konvention vom internationalem Handel der aussterbenden Arten der Fauna und Flora (The Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora , CITES), schließt in sich verschiedene Stufen der Schutz für mehr als 33000 Arten der Tieren und Pflanzen. Das Internationale Abkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Das erste Land aus der Europäischen Gemeinschaft, das das Abkommen ratifizierte, die Bundesrepublik Deutschland, und zwar zum 20. Juni 1976.

Elfenbein ist das Zahnmaterial der Stoßzähne der Afrikanischen und Indischen Elefanten und der Mammuts. Ist Stabil und lässt sich sehr gut bearbeiten. In Russland findet man viele Stoßzähne des Mammuts im Nord-Osten Sibirien. Die Zähne des Elefanten erreichen 2,5 Meter in der Länge und 90 kg Gewicht. Der Schnitt ist Elyptisch, Aufbau ähnelt dem der Holz: die oberste Schicht(Rinde) ist ca. 3 mm dick und unterscheidet sich kaum von der Gesamtmasse, aber kann auch dunkel sein. Elfenbein besteht aus 56-59% Kalziumphosphat. Die Härte beträgt auf der Mohs-Skala etwa 2,75-3,5. Die Dichte beträgt beim Elfenbein ca. 1,7-1,85 g/cm³, beim Mammutelfenbein ca. 2,0-2,2 g/cm³.

Die typischenetzartige Maserung auf dem Querschnitt weist nur das Elfenbein der Rüsseltiere auf. Die, auch Retzius´sche Linien genannte Struktur zeigt verschiedene Schnittwinkel. Folgende Daten gelten als Richtwerte:

Elefantenelfenbein – 100-120°
Mammutelfenbein – 80-90°
Mastodonelfenbein – 40-50°

Das Abkommen greift nicht auf den Handel mit Mammutelfenbein über, da die Population in der Prähistorischen Zeit ausgestorben ist.

In der Europäischen Union gelten die Schutzbestimmungen durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97; VO (EG) № 865/2006 umgesetzt werden. Nach dem unterliegt der Afrikanische Elefant der höchsten Schutzstufe (Anh. I WA bzw. Anh. A der EG-VO). Für das Vermarktung von Elfenbein in Kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich eine formale Ausnahme vom Vermarktungsverbot in Form einer Bescheinigung erforderlich. Diese kann nur erteilt werden wenn die Elfenbein legal vor dem 18. Januar 1990 in die EU eingeführt wurde, also vor der Aufnahme des Afrikanischen Elefanten in Anh. I WA. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) gelten grundsätzlich die Vorschriften der BRD (Amtsblatt der EU Nr. 1 140/18 v. 23.05.1997).

Es besteht eine Buchführungspflicht (Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 8 Bundesartenschutzverordnung) für Elfenbein. Es sollte die Herkunft des Materials dokumentiert werden. Die Entnahme (Zuschnitt), entstandenen Abfälle oder Staub und die gefertigten Stücke sollten erfasst werden.

Quellen