Uhrmacher-Kranken-Kasse Glashütte: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 und der Novelle vom 10. April 1892 wurde das Krankenversicherungsgesetz geschaffen, das die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter einführte. Träger wurden u.a. die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK), Gemeindekrankenkassen oder auch eine Hilfskrankenkassen.
 
Mit dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 und der Novelle vom 10. April 1892 wurde das Krankenversicherungsgesetz geschaffen, das die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter einführte. Träger wurden u.a. die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK), Gemeindekrankenkassen oder auch eine Hilfskrankenkassen.
  
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Aktuelle Version vom 16. Juli 2016, 08:38 Uhr

Anzeige in "Müglitztal-Nachrichten" vom 7.4.1894

Mit dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 und der Novelle vom 10. April 1892 wurde das Krankenversicherungsgesetz geschaffen, das die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter einführte. Träger wurden u.a. die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK), Gemeindekrankenkassen oder auch eine Hilfskrankenkassen.

Neben der Allgemeinen Ortskrankenkasse Glashütte wurde auch eine Hilfskrankenkasse der Uhrmacher in Glashütte gegründet.

Vorstand der Krankenversicherung war um 1910 Thoralf Aasland und in den 1930er Jahren der Glashütter Uhrmacher Johann Rügheimer.

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