Wasserdicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Um diese zu prüfen, wird die Uhr beim Hersteller dem statischen Druck ausgesetzt, der auf dem Zifferblatt oder dem Gehäuseboden angegeben ist. Der Prüf-Druck wird in Atmosphären (atm) oder in Meter (m) Wassersäule angegeben. Damit garantiert der Hersteller dafür, daß die Uhr im Auslieferungszustand dem angegebenen statischen Prüfdruck standhält.
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Hierzu sind zwei Aspekte zu betrachten:
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# Die Uhr ist während des Gebrauches verschiedensten Umwelteinflüssen wie Staub, aggressive Medien, extreme Temperaturschwankungen etc. ausgesetzt. Das führt im Lauf der Zeit zur Herabsetzung der Wasserdichtigkeit. Daher sollten die Uhr am besten einmal im Jahr von einem Uhrmacher auf Wasserdichtigkeit geprüft und bei Bedarf die Dichtungen gewechselt werden.
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# Die Uhr wird während des Gebrauches im Wasser praktisch nie statischen Belastungen, sondern dynamischen Belastungen wie eigene Körperbewegungen, Sprung ins Wasser, Wasserstrahl etc. ausgesetzt. So kann man z.B. einen Wasserdruck, der einer Tauchtiefe von 50m entspricht, in jedem Waschbecken herstellen, indem man den Arm mit entsprechend hoher Geschwindigkeit durch das Wasser bewegt.
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Aus diesen beiden o.a. Punkten ergeben sich folgende Anwendungseinschränkungen:
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# Staubgeschützt
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# Wassergeschützt (waterresist) - Wasserspritzer,
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# Wasserdicht (waterproof) bis 3at/30m - Autowäsche etc.
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# Wasserdicht (waterproof) bis 5at/50m - Regen, Baden
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# Wasserdicht (waterproof) bis 10at/100m - Schwimmen
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# Wasserdicht (waterproof) bis 20at/200m - Schnorcheln, tauchen ohne Geräte
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== DIN 8310 ==
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Der Begriff "wasserdicht" wird in der DIN Norm 8310 festgelegt. Danach gilt eine Uhr als wasserdicht, wenn sie im Neuzustand die drucktechnische Prüfung nach DIN 8310 besteht:
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* 30 Minuten 1 m Wassersäule (~ ca. 0,1 bar), anschließend 90 Sekunden 20 m Wassersäule (~ ca. 2 bar)
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Ferner gilt laut DIN 8310: ''"Der Hersteller und Vertreiber von wasserdichten Uhren muß jeder Uhr eine Gebrauchsanleitung beifügen..."''
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== Taucheruhren ==
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Für [[Taucheruhr]]en ist eine möglichst hohe Wasserdichtigkeit selbstverständliche Voraussetzung - hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Anforderungen.
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== verbraucherfreundliche Rechtssprechung ==
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10.04.2008 enthält die Werbeaussage „30 m wasserdicht“ irreführende Angaben über die technischen Eigenschaften einer Uhr.
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In der Urteilsbegründung heißt es u. a.:<br>
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"...Die beanstandete Werbeaussage erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden. Gemeint ist damit nicht nur, dass die Uhr ein einmaliges Eintauchen in der genannten Wassertiefe übersteht, sondern dass die Uhr für ein wiederholtes Tragen bei Tauchgängen von gewisser Dauer in dieser Tiefe geeignet ist. Nur in diesem Sinn kann die Angabe einer Meterzahl in Verbindung mit dem Attribut „wasserdicht“ vom angesprochenen Verkehrskreis, zu dem auch die Mitglieder des Senats gehören, bei unbefangener Betrachtungsweise verstanden werden. Dagegen liegt die Annahme fern, mit der Angabe der Meterzahl solle lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben werden, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren standhalte; denn nach dem Verständnis des Verkehrs werden Drücke im Allgemeinen nicht in Metern gemessen...."<br>
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Quelle: [http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/26C3E6D18614C998C1257439003277BC/$file/06u03407.pdf Hessisches Ministerium der Justiz]
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== Literatur ==
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*[[Das große Uhrenlexikon]]; Autor: [[Fritz von Osterhausen]]; ISBN 3898804305
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[[Kategorie:Fachbegriffe]]

Version vom 29. Januar 2011, 22:54 Uhr

Wasserdicht

andere Sprachen: de en it es nl ru        


wasserdicht
Sprache Übersetzung Abkürzung
Französisch: Etanche  
Englisch: Water-resistant  
Spanisch: impermeable  
Italienisch:    
Russisch: Водонепроницаемый корпус  
Portugiesisch:    


Eine wesentliche Eigenschaft, die in heutigen Tagen den Gebrauchswert von Armbanduhren bestimmt, ist die Wasserdichtigkeit.


Um diese zu prüfen, wird die Uhr beim Hersteller dem statischen Druck ausgesetzt, der auf dem Zifferblatt oder dem Gehäuseboden angegeben ist. Der Prüf-Druck wird in Atmosphären (atm) oder in Meter (m) Wassersäule angegeben. Damit garantiert der Hersteller dafür, daß die Uhr im Auslieferungszustand dem angegebenen statischen Prüfdruck standhält.

Hierzu sind zwei Aspekte zu betrachten:

  1. Die Uhr ist während des Gebrauches verschiedensten Umwelteinflüssen wie Staub, aggressive Medien, extreme Temperaturschwankungen etc. ausgesetzt. Das führt im Lauf der Zeit zur Herabsetzung der Wasserdichtigkeit. Daher sollten die Uhr am besten einmal im Jahr von einem Uhrmacher auf Wasserdichtigkeit geprüft und bei Bedarf die Dichtungen gewechselt werden.
  2. Die Uhr wird während des Gebrauches im Wasser praktisch nie statischen Belastungen, sondern dynamischen Belastungen wie eigene Körperbewegungen, Sprung ins Wasser, Wasserstrahl etc. ausgesetzt. So kann man z.B. einen Wasserdruck, der einer Tauchtiefe von 50m entspricht, in jedem Waschbecken herstellen, indem man den Arm mit entsprechend hoher Geschwindigkeit durch das Wasser bewegt.

Aus diesen beiden o.a. Punkten ergeben sich folgende Anwendungseinschränkungen:

  1. Staubgeschützt
  2. Wassergeschützt (waterresist) - Wasserspritzer,
  3. Wasserdicht (waterproof) bis 3at/30m - Autowäsche etc.
  4. Wasserdicht (waterproof) bis 5at/50m - Regen, Baden
  5. Wasserdicht (waterproof) bis 10at/100m - Schwimmen
  6. Wasserdicht (waterproof) bis 20at/200m - Schnorcheln, tauchen ohne Geräte

DIN 8310

Der Begriff "wasserdicht" wird in der DIN Norm 8310 festgelegt. Danach gilt eine Uhr als wasserdicht, wenn sie im Neuzustand die drucktechnische Prüfung nach DIN 8310 besteht:

  • 30 Minuten 1 m Wassersäule (~ ca. 0,1 bar), anschließend 90 Sekunden 20 m Wassersäule (~ ca. 2 bar)

Ferner gilt laut DIN 8310: "Der Hersteller und Vertreiber von wasserdichten Uhren muß jeder Uhr eine Gebrauchsanleitung beifügen..."

Taucheruhren

Für Taucheruhren ist eine möglichst hohe Wasserdichtigkeit selbstverständliche Voraussetzung - hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Anforderungen.


verbraucherfreundliche Rechtssprechung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10.04.2008 enthält die Werbeaussage „30 m wasserdicht“ irreführende Angaben über die technischen Eigenschaften einer Uhr.

In der Urteilsbegründung heißt es u. a.:
"...Die beanstandete Werbeaussage erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden. Gemeint ist damit nicht nur, dass die Uhr ein einmaliges Eintauchen in der genannten Wassertiefe übersteht, sondern dass die Uhr für ein wiederholtes Tragen bei Tauchgängen von gewisser Dauer in dieser Tiefe geeignet ist. Nur in diesem Sinn kann die Angabe einer Meterzahl in Verbindung mit dem Attribut „wasserdicht“ vom angesprochenen Verkehrskreis, zu dem auch die Mitglieder des Senats gehören, bei unbefangener Betrachtungsweise verstanden werden. Dagegen liegt die Annahme fern, mit der Angabe der Meterzahl solle lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben werden, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren standhalte; denn nach dem Verständnis des Verkehrs werden Drücke im Allgemeinen nicht in Metern gemessen...."
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz

Literatur