Nicolet fils & Cie.
(siehe auch: Nicolet)
[[Datei:Nicolet Fils & Cie, Taschenuhr mit Chronograph, ca 1900 (6).jpg|thumb|thumb|250px|Schweizer Taschenuhr mit innovativem Zifferblattdesign und Chronograph, Nicolet fils & Cie.]
Die Firma Stauffer, Fils & Cie. wurde um 1830 von Robert Stauffer gegründet. Ursprünglich war die Firma in La Chaux-de-Fonds ansässig. Jules Stauffer, der Sohn des Firmengründers eröffnete um 1857 zusammen mit Francis Claude eine Londoner Niederlassung mit dem Namen Stauffer, Son & Co., um Uhren aus schweizer Produktion nach London zu importieren. Nach dem Tode Jules Stauffers im Jahre 1884 folgte eine Partnerschaft zwischen Francis Claude und Charles Nicolet (1856-1944), einem Schweizer der bereits in den 1870er Jahren nach London kam, nachdem er drei Jahre lang die Uhrmacherschule La Chaux-de-Fonds besucht hatte. Charles Nicolet übernahm die Firmenleitung in London und La Chaux-de-Fonds nachdem sich Francis Claude zur Ruhe gesetzt hatte. Die Firma wurde umbenennt in Nicolet fils & Cie.
Nicolet Fils & Cie präsentierte 1892 ein bemerkenswertes Chronographen-Kaliber, erkennbar an seinem im Gegenuhrzeigersinn drehenden Minutenzähler. Die mit diesem sehr schönen Uhrwerk versehenen Chronographen von Stauffer, Son & Co. waren vom Erfolg gekrönt und errangen 1906 drei erste Plätze in der Kategorie der Chronometrie in Kew (London), dann Preise an verschiedenen Sportveranstaltungen, besonders beim berühmten Gorden-Bennet Coupe von 1903 bis 1905. Verschiedene Patente für verbesserte Chronographen wurden von Nicolet Fils angemeldet, besonders die Nr. 10582 für einen Drücker, der gegenüber der Aufzugwelle angebracht war, die Position, die später bei Armband-Chronographen verwendet wurde. Trotz dieser Erfolge erreichte Stauffer, Son & Co. nicht den Bekanntheitsgrad der Firmen Heuer oder Breitling. Bis in die Jahre 1920 existierte diese Firma noch unter dem Namen Atlas Watch Co. Das Aussehen der Uhrwerke der Chronographen von Nicolet Fils ist bemerkenswert und den Produkten der Firmen im Vallée de Joux ebenbürtig.