Württembergische Hofuhrmacher
Seit dem 18. Jahrhundert zeichnete der jeweilige württembergische Herrscher verdiente Uhrmacher mit dem Titel „Hofuhrmacher“ aus.
Während des 19. Jahrhunderts kam durch die zunehmende Industrialisierung die Sitte auf, dass der König Geschäften und Firmen den Titel „Hoflieferant“ verleihen konnte. Voraussetzung dafür waren regelmäßige Lieferungen des betreffenden Unternehmens an den Hof, eine solide wirtschaftliche Position und ein guter Ruf. Zeitweise spielte auch die politische Gesinnung der Inhaber eine Rolle. Wenn eine Firma die Voraussetzungen nicht mehr erfüllte oder in einer wirtschaftliche Schieflage geriet, konnte ihr der Hoflieferantentitel auch wieder entzogen werden, oder die Inhaber konnten ihn offiziell zurückgeben. Den Titel „Hoflieferant“ durften die Inhaber der Firmen zu Werbezwecken benutzen, ihn also in das Geschäftsschild aufnehmen und auf dem Briefpapier aufführen. Seit dem späten 19. Jahrhundert durften sie eine abgewandelte Form des württembergischen Wappens als Hoflieferantenwappen führen. Wie die zahlreichen erhaltenen Bittschriften – denen nicht allen entsprochen wurde – beweisen, war der Titel des Hoflieferanten sehr begehrt, weil er den Firmen zusätzliches Renommee verschaffte. [1]
Hofuhrmacher
- Bacher, August, zum Hofuhrmacher ernannt am 23. September 1841
Qeullen
- ↑ Eberhard Fritz: Knecht, Kutscher, Koch, Kammerdiener, König. Zur Sozialgeschichte des königlichen Hofes in Württemberg (1806 bis 1918). In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 66/2007. S. 249-292.