Becker, Gustav (1819-1885)

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Becker, Gustav (1819-1885)

Deutscher Uhrmacher

Becker wurde 1819 in Schlesien geboren und absolvierte dort eine Ausbildung als Großuhrmacher bevor er als Geselle in Frankfurt/Main, La Chaux-de-Fonds, Dresden, München, Berlin und Wien (bei Philipp Happacher) arbeitete. 1847 eröffnete er zunächst in Freiburg/Schlesien ein Uhrengeschäft und begann um 1850 auch Großuhren zu fertigen die 1852 bereits auf der Industrieausstellung in Breslau zu sehen waren. 1854 erhielt Becker von der Postverwaltung den Auftrag zahlreiche Regulateure als Bürouhren zu liefern. Die Produktion stieg dadurch rasch an, 1873 zeigte Becker auf der Wiener Weltausstellung bereits den 75.000sten Regulator, 1892 wurde die 1.000.000ste Uhr hergestellt. Nach seinem Tod am 14.09.1885 übernahm Sohn Paul Albert Becker (1850-1923) die Leitung des Unternehmens und gründete bereits 1890 ein Zweigwerg in Braunau / Böhmen. Im Umkreis dieses schnell expandierenden Unternehmens entstanden weitere Uhrenfirmen die meist von Mitarbeitern der Beckerschen Betriebe gegründet wurden. Der dadurch entstandene Konkurrenzdruck bedrohte bald die Existenz dieser Firmen und zwang sie 1898 zu Verhandlungen, die am 01.10.1899 mit der Gründung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen: „Vereinigte Uhrenfabriken Aktiengesellschaft, vormals Gustav Becker“ (Vereinigte Freiburger Uhrenfabrik A.G.) ihren Abschluss fanden. Nach dem Zusammenschluss wurden neben den Großuhren auch Taschenuhren gefertigt, die sich aber am Markt nicht durchsetzen konnten. 1925/26 kam es zu schweren wirtschaftlichen Rückschlägen. Um diesen Schwierigkeiten entgegenwirken zu können, wurde am 01.07.1926 eine Interessengemeinschaft zwischen der Firma „Junghans“, der Uhrenfabrik „Hamburg-Amerika“ und der „Vereinigten Freiburger Uhrenfabrik A.G.“ gegründet. Die Signatur der Uhren erfolgte weiterhin mit dem jeweiligen Markenzeichen dieser 3 Firmen. Am 01.07.1930 fusionierten die Unternehmen unter dem Namen „[[Uhrenfabriken Gebrüder Junghans AG]]“. Aber auch diese Maßnahme konnte die Stilllegung der Freiburger Betriebe 1932 nicht verhindern.