Diskussion:Precis
Nach 1945 galten zunächst doch Rechtsvorschriften des Deutschen Reichs. Und nach denen haben Betriebe irgendeine Rechtsform. Bei der Produktionsgemeinschaft Precis kann man keine Rechtsform erkennen. Es handelt sich m.E. um einen Namen, hinter dem die beiden Aktiengesellschaften UROFA und UFAG standen. Insofern ist die Argumentation, es habe nach 1945 einen neuen Hersteller Precis gegeben - und keinen Hersteller UROFA bzw. UFAG mehr - reichlich akademisch. Es ist doch allem Anschein nach bisher kein Uhrwerk mit Herstellungsdatum nach 1945 aufgetaucht, auf welchem "Precis" als Herstellerbezeichnung steht. Sehr wohl aber zahlreiche Werke, auf denen "UROFA" steht. Einen Betrieb mit dem Namen "Precis" - genauer "VEB Precis" - gab es offensichtlich nur ein paar Monate im Jahr 1951.
Aber wie auch immer, man darf aus genannten Gründen die bis 1951 gefertigten Uhrwerke des Kalibers 62 mit gutem Grund weiterhin als UROFA-Werke bezeichnen. Falsch ist das auf keinen Fall.
19.1.2010
Das Schreiben des sächsischen Ministers läßt sich auch so interpretieren, daß die Firma Precis so eine Art Dach-Unternehmen (Holding) für die Betriebe UFAG und UROFA bildete. Benutzer: Achim
Anmerkung 29.6.2016 Der schlaue kommunistisch geschulte Minister Selbmann wußte schon, wie er den Sowjets die "Produktionsgemeinschaft Precis" schmackhaft machen konnte. Er schrieb denen etwas von "genossenschaftlicher Basis" und schon stimmten sie dem Produktionsbeginn zu. Danach hat man von der Precis bis zur kürzlichen Wiederentdeckung nichts mehr gehört.
Hallo Achim, im Prinzip hast Du Recht. Das Problem ist, daß es über diese Zeit nach 45 nur sehr wenige Informationen gibt. Fakt ist, daß Urofa und Ufag nach der Demontage nicht mehr existierten. Ein Wiederaufbau unter dem alten Namen wäre von der SMAD sicherlich nicht genehmigt worden. --Holger 20:41, 19. Jan. 2010 (CET)
Nein, das ist keineswegs Fakt. Wenn es stimmt, daß (ich zitiere die Hauptseite) "am 14.02.1951 die Firmen Uhren-Rohwerke Glashütte Aktiengesellschaft, Glashütte (Urofa), die Uhrenfabrik Glashütte Aktiengesellschaft, Glashütte (Ufag) und die Firma Produktionsgemeinschaft Precis per Feststellungsbescheid des Ministerium des Inneren des Landes Sachsen rückwirkend zum 1.1.1951 zu Volkseigenen Betrieben erklärt" wurden, muß es die Firmen Urofa und Ufag zu dieser Zeit ja wohl noch gegeben haben. Ein "Feststellungsbescheid" für nicht mehr existierende Firmen wäre völlig absurd gewesen. Also war es so, daß Precis als Firma aus zwei untergeordneten Firmen, der Urofa und Ufag bestand. Dadurch wurde lediglich die bereits vor dem Krieg bestehende enge Verzahnung beider Firmen durch eine übergeordnete Leitung nun auch institutionell abgesichert. --Benutzer:Achim 20:50, 20. Jan. 2010 (CET)
Inzwischen gibt es in dem neu erschienenen Buch "Die Werke der Glashütter Armbanduhren" des Zeitzeugen Paul Meißner auf Seite 66 Aussagen, die meine Vermutungen voll bestätigen. Precis wurde als Dachorganisation der bestehenden AGs UROFA und UGAG in der Rechtsform GbR gegründet, um am entstehenden Wirtschaftsleben gleichberechtigt teilzuhaben. Ich zitiere weiter: Precis als Dachorganisation hat niemals Armbanduhren mit diesem Namen gefertigt. Es firmierten zu dieser Zeit immer gleichzeitig auch die Urofa und die Ufag selbständig. Ich schlußfolgere weiter, daß die ganze auch auf Watch-Wiki getätigte Umschreibung der Urofa-Geschichte rückgängig gemacht werden muß. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für das Umtaufen von Urofa-Werken in Precis. Zumal auf all den Werken (Kal. 61 und 62) klar und deutlich Urofa draufsteht. Die Urofa und Ufag haben trotz Demontage bis zur Eingliederung in den VEB GUB existiert und produziert. Dagegen war die Precis lediglich ein Verwaltungskonstrukt, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der beiden Gesellschafter UFAG und UROFA. Die GbR "Produktionsgemeinschaft Precis" ist geradezu der Beweis für die Weiterexistenz der UROFA und UFAG, denn das waren die beiden Gesellschafter der GbR!
Die in der bisher veröffentlichten Fachliteratur für diese Werke gebräuchliche Bezeichnung Urofa ist, wie neue verifizierbare Erkenntnisse belegen, definitiv nicht zutreffend, da die UROFA & UFAG nach der Demontage 1945 nicht mehr produzierten.
Diese letzte Aussage ist definitiv unzutreffend. Die dazu veröffentlichten Originaldokumente beweisen, daß Precis eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts war, deren Gesellschafter die beiden Aktiengesellschaften UROFA und UFAG waren. Nur diese beiden existierenden juristischen Personen, versehen mit ihrem Stammkapital, waren in der Lage, eine GbR einzugehen. Die Annahme, es könne eine GbR von faktisch nicht mehr existenten Gesellschaftern gebildet werden, ist handels- und gesellschaftsrechtlich völlig absurd. Im übrigen beweist auch die Kreditvergabe durch Banken an die UROFA und UFAG, und nicht an die haftungsseitig eher zweifelhafte GbR Precis, daß ausschließlich UROFA und UFAG wirtschaftlich tätig waren.
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--Torsten Diskussion Beiträge Email 00:25, 6. Jan. 2012 (CET)