Brevet No. 171: Unterschied zwischen den Versionen

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Schweizer Patent
 
Schweizer Patent
  
Das Schweizer Patent Nr. 171 wurde am [[10. Januar]] [[1890]] von [[Couleru-Meuri, Charles|Charles Couleru-Meuri]] ([[La Chaux-de-Fonds]]) angemeldet. Das Werk der Taschenuhr ist dabei so aufgebaut, dass sich auf der Vorder- und Rückseite jeweils ein Zifferblatt mit Stunden- und Minutenanzeige befindet. Zwei separate Stellmechanismen ermöglichen es, beide Zeitanzeigen unabhängig voneinander einzustellen und damit zwei Zeitzonen anzuzeigen.
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Das Schweizer Patent Nr. 171 wurde am [[10. Januar]] [[1890/de|1890]] von [[Couleru-Meuri, Charles|Charles Couleru-Meuri]] ([[La Chaux-de-Fonds]]) angemeldet. Das Werk der [[Taschenuhr]] ist dabei so aufgebaut, dass sich auf der Vorder- und Rückseite jeweils ein [[Zifferblatt]] mit Stunden- und Minutenanzeige befindet. Zwei separate Stellmechanismen ermöglichen es, beide Zeitanzeigen unabhängig voneinander einzustellen und damit zwei [[Zeitzonen]] anzuzeigen.
  
 
Die abgebildete doppelseitige Taschenuhr in der Bauweise des Patentes Nr. 171 mit römischen und osmanischen Ziffern wurde vermutlich für Handelsreisende konzipiert, die zwischen Europa und dem Osmanischen Reich unterwegs waren.
 
Die abgebildete doppelseitige Taschenuhr in der Bauweise des Patentes Nr. 171 mit römischen und osmanischen Ziffern wurde vermutlich für Handelsreisende konzipiert, die zwischen Europa und dem Osmanischen Reich unterwegs waren.
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Aktuelle Version vom 26. November 2011, 01:09 Uhr

Brevet No. 171

Brevet No. 171:
Doppelseitige Taschenuhr mit zwei Zeitzonen
Brevet No. 171:
Anzeige der zweiten Zeitzone
Brevet No. 171:
Separate Drücker für die Stellmechanismen der zwei Zeitzonen

Schweizer Patent

Das Schweizer Patent Nr. 171 wurde am 10. Januar 1890 von Charles Couleru-Meuri (La Chaux-de-Fonds) angemeldet. Das Werk der Taschenuhr ist dabei so aufgebaut, dass sich auf der Vorder- und Rückseite jeweils ein Zifferblatt mit Stunden- und Minutenanzeige befindet. Zwei separate Stellmechanismen ermöglichen es, beide Zeitanzeigen unabhängig voneinander einzustellen und damit zwei Zeitzonen anzuzeigen.

Die abgebildete doppelseitige Taschenuhr in der Bauweise des Patentes Nr. 171 mit römischen und osmanischen Ziffern wurde vermutlich für Handelsreisende konzipiert, die zwischen Europa und dem Osmanischen Reich unterwegs waren.

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